Hallo, ich benötige dringend Eure Hilfe! Wer kann mir sagen, ob in einem luxembourgischen Arbeitszeugnis auch eine wohlwollende Abschlussformulierung enthalten sein muss? Oder ob dies ganz pragmatisch mit dem Datum endet ohne dem Arbeitnehmer alles Gute wie in Deutschland zu wünschen? Ist dies in Luxembourg üblich eine Abschlussformulierung einzupflegen?
Ferner würde ich gerne wissen, ob einer von Euch die ERfahrung gemacht hat, dass man ein Acknowledgment of full settlement zum Schluss unterschreiben muss? Das kommt mir etwas merkwürdig vor.
Ich freue mich über Eure Infos und Erfahrungen.