Hi Community,
Wer hat Erfahrungen damit gemacht? Wie wird hier der Grenzgängerstatus behandelt? Welche Vorteile, welche Nachteile hat es?
MfG Pancho
Gilt hier auch die 30 km Regel, wie sie auch bei der Definition von Grenzgängern in Frankreich nach Deutschland Anwendung findet?
AUSZUG GESETZESTEXT: "Grenzzone für in Frankreich wohnende Grenzgänger Französische Seite : Departements Bas-Rhin, Haut- Rhin und Moselle. Deutsche Seite : Bis zu 30 km Luftlinie ab der Grenze."
Ich suche etwas vergleichbares für Luxemburg. Kann mir jemand helfen?
Also kann man zusammenfassend sagen, dass zwischen Luxemburg (als Wohnort) und Deutschland (als Tätigkeitsort aus nichtselbstständiger Arbeit) kein "echter" Grenzgängerstatus gibt, in dem gesetzlich verankert wird, dass die Steuern im Wohnsitzland abzuführen sind (vgl. Wohnen in Frankreich - Arbeiten in Deutschland) ?
Grenzgänger auch nach Luxemburg ist nur eine Umschreibung. Steuern bei Luxemburg - Deutschland , egal in welche Richtung werden immer im Arbeitsland erhoben. Da aber beide Länder das Wohnsitzlandprinzip haben, erhöht sich der Steuersatz im Wohnsitzland auf das zu besteuernde Einkommen .