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Forum / Arbeitswelt

Wohnen in DE (incl. homeoffice)  

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Rockabilly
Luxembourg | Luxembourg | 7 Messages

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4 Jahren  ago  

Liebes Forum,

Ich habe eine Frage. Meine Frau und ich beabsichtigen womoeglich demnaechst nach DE zu ziehen. Dennoch werden wir beide weiterhin bei unseren Luxemburger Arbeitgebern angestellt bleiben. Soweit nichte Ungewoehnliches...

Da wir beide fuer recht moderne Unternehmen arbeiten, werden wir in Zukunft wohl mehr (wenn nicht sogar zum grossen Teil) im homeoffice sein. Dies hat natuerlich Vorteile in Bezug auf die teagliche Pendelei (Stau, etc.).

Jedoch hat dies auch Auswirkungen auf unsere Besteuerung. Soweit ich weiss, erlaubt das Doppelbesteuerungsabkommen zw. DE und LUX das arbeiten im homeoffice fuer bis zu 19 Tage pro Jahr.

Meine Frage dazu waere daher konkret, wie es sich praktisch verhaelt, wenn man in Zukunft (angenommen es ist keine Pandemie-Situation mehr) groesstenteils in DE im homeoffice arbeitet?

  • Mein Steuerberater meint dazu, dass dies steuerlich nicht kompliziert sei, da man in der Steuererklaerung letztlich die in LUX sowie in DE verbrachten tage angibt und sie dann anteilig von der jeweiligen Regierung erstattet/verrechnet/versteuert werden. Z. B.: wenn ein AN pro Jahr 200 tage in DE arbeitet, sowie 30 Tage in Lux arnbeitet, dann versteuert der jewelige Staat die auf seinen Gebiet geleistete Arbeit entsprechend, d.h. Gehalt geteilt durch 230; dann jeweils 200 tage in DE sowie 30 Tage in Lux.
  • Interessieren wuerde mich aber wie sich das praktisch vor allem mit den Sozialkosten verhalet, also Krankenversicherung, Rente, usw. Hier sind die 19 tage doch sicherlich auch relevant? Wie sieht sowas in der Praxis aus?

Es ist natuerlich klar, das dies finanziell Einbussen im Vergleich zum klassischen Modell bedeutet (also Wohnen in DE und jeden Tag nach LU zum arbeiten fahren). Dennoch kann es ja Situationen geben in denen sich diese Konstellation subjektiv lohnt.

Eventuell hat jemand diesbzgl ja Erfahrung oder kann jemanden nennen, der so etwas weiss?

Ich bin dankbar fuer jeden Hinweis!

Beste Gruesse,

R


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4 Jahren  ago  

Steuerlich siehst du die Sache richtig.

Zum Thema Sozialversicherungspflicht ist zu beachten das bei >25% Einkommen/Arbeitszeit im Wohnland die Sozialversicherungspflicht an das Wohnland fällt. Hier muss der AG natürlich mit machen und es muss Einigkeit über die Zusatzkosten bestehen. Da die Beiträge in Deutschland für AG und AN höher sind als in Luxemburg muss man sich das vorher gut überlegen, ebenso wie die Tatsache das die Rente später mal aus Deutschland kommt und damit deutlich geringer ausfallen wird. 


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YUKYUKYUK
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4 Jahren  ago  

Da dieses Thema genau zu meiner möglichen Situation ab nächstem Jahr passt, stelle ich hier auch noch eine praktische Frage bezüglich der Steuern. Da ich derzeit noch nicht absehen kann, wie viele Tage ich tatsächlich vor Ort sein werde in Luxemburg, frage ich mich, ob ich zunächst einmal alle Lohnsteuern in Luxemburg zahlen kann und dann anschließend mit der Steuererklärung mögliche zu viel gezahlte Steuern zurückholen und in Deutschland nachträglich bezahlen. 

Wie verhält es sich hier bei den Sozialkosten, wenn man erst im Nachhinein weiß, wie lange ich wo gearbeitet habe?


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4 Jahren  ago  

Das mit der Lohnsteuer läuft immer genau so, erst Luxemburg, dann zahlt Luxemburg zurück und man führt in Deutschland ab.

Bei der Sozialversicherung ebenso, sollte man aber keine Vereinbarung mit dem AG haben bleibt man evtl auch noch auf den höheren AG Beiträgen sitzen.


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Meiner Erfahrung nach kann es aber mit der Rückzahlung aus Lux auch mal 3 bis 4 Jahre dauern. Und in DE wird man sehr zügig dazu aufgefordert zu zahlen.

Und die Luxemburger Steuerbehörde wartet zuerst auf den Bescheid aus DE. Dann sollte man auch drauf gefasst sein das man im zweiten Jahr in DE eine Vorauszahlung leisten muss.

Mann sollte also darauf achten, das man die Auslandstage in der luxemburger Gehaltsabrechnung angerechnet bekommt. Das vermindert die Steuerzahlung in Luxemburg.


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4 Jahren  ago  

Das läuft nicht über die Steuerung sondern über den Arbeitgeber und erfolgt  zum Jahresende, eine Verzögerung gibt es also nicht. Dafür verliert man in Luxemburg bei der Steuer das Recht auf Gleichbehandlung.


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4 Jahren  ago  

Das läuft nicht über die Steuerung sondern über den Arbeitgeber und erfolgt  zum Jahresende, eine Verzögerung gibt es also nicht. Dafür verliert man in Luxemburg bei der Steuer das Recht auf Gleichbehandlung.


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Rockabilly
Luxembourg | Luxembourg | 7 Messages

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4 Jahren  ago  

Danke Info, das ist sehr hilfreich!

Weißt du eventuell, wie das dann praktisch ist? Wenn man sich mit dem Arbeitgeber geeinigt hat, werden die Sozialversicherungskosten dann jeden Monat zuerst an die CNS abgeführt, dann zurück erstattet, und dann an die deutsche Krankenkasse weitergegeben, oder kann man das direkt arrangieren? Man bekommt dann einfach eine ganz normale deutsche Krankenkassenkarte?

Ähnlich ebenso wahrscheinlich auch mit der Rente?


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4 Jahren  ago  

@Rockabilly

Bei unserer Firma wurden die Mitarbeiter einfach bei unserer deutschen Niederlassung angemeldet und damit war die Sache erledigt. Über andere Regelungen kann ich dir leider keine Auskunft geben.

Vereinfacht gesagt wurden die Kollegen ganz normale Mitarbeiter einer Firma in Deutschland, mit allem was dazu gehört.


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YUKYUKYUK
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4 Jahren  ago  

Die ganzen Antworten haben mir bereits gut weitergeholfen. Ich verstehe es nun so.

Steuern werden erst in Luxemburg bezahlt. Anhand der Tage, die ich jeweils in Lux und De war, mache ich nach dem vollendeten Jahr eine Steuererklärung, sodass ich meine Steuern in Deutschland begleiche und zu viel gezahlte Steuern aus Lux zurückerstattet bekommen. Ist das so korrekt?

Bei den Sozialkosten bin ich mir noch nicht ganz sicher. Hier gibt es ja, soweit ich weiß, nichts Vergleichbares was der Steuererklärung entspricht und Sozialkosten werden ja im Regelfall monatlich automatisch abgegeben.

Angenommen mein Arbeitgeber weigert sich Sozialkosten in Deutschland zu bezahlen und führt nur in Lux ab. Muss ich dann den AG-Anteil in Deutschland zu 100 % selbst übernehmen? Bekomme ich meinen automatisch abgegebenen AN-Anteil wieder, wenn dieser fälschlicherweise in Lux durch den AG abgegeben wurde. Wie würde hier praktisch ein Ausgleich mit den jeweiligen Organisation (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung) aussehen?

Wie verhält es sich denn eigentlich mit sonstigen Zuschüssen wie z.B. Kindergeld?

Nun habe ich noch oben etwas vom "Recht auf Gleichbehandlung" gelesen. Was ist damit gemeint?

Welchen Experten kann man bezüglich dieser Fragen am besten kontaktieren? KV in Deutschland, Finanzamt, Anwälte oder gibt es noch gute Ressourcen online?


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4 Jahren  ago  

Oh, viele Punkte, dann fangen wir mal an.

1. Die Steuern aus Luxemburg werden über den Arbeitgeber zurück bezahlt, über das Finanzamt nur sofern der Arbeitgeber das nicht kann, zB wegen einem Arbeitsplatzwechsel.

2. Sozialkassen: Laut Gesetz kann man nur in einem Land pflichtversichert sein. Wird die 25% Grenze überschritten tauschen die Sozialkassen die Beiträge untereinander aus. Sollte keine Vereinbarung mit den Arbeitgeber bestehen sind die fehlenden Beitragssätze von Versicherungsnehmer zu leisten. Das ist übrigens keine günstige Angelegenheit und es muss beachtet werden das zB bei der Rentenversicherung ein staatlicher Anteil aus Luxemburg exisitiert den es so in Deutschland nicht gibt.

3. Das Kindergeld kommt dann aus Deutschland

4. Gleichbehandlung - der noch zu versteuernde Anteil in Luxemburg verliert viele Absetzmöglichkeiten, damit steigt der Steuersatz in Luxemburg an.

5. Kontaktstellen - immer die deutsche und luxemburgische Stelle die für eine An.- Abmeldung zuständig ist.

Nehmen wir mal folgendes Beispiel, brutto 4000 im Monat und verheiratet.

- Die Zusatzkosten mit einer Arbeitgeberregelung betragen rund 400 Euro im Monat.

- Die Zusatzkosten ohne Arbeitgeberregelung betragen rund 720 Euro im Monat

- Summe in Luxemburg 663 Euro

- Summe in Deutschland mit AG Regelung 1160 Euro

- Summe in Deutschland ohne AG Regelung 1480 Euro

Nicht eingerechnet ist hier der höhere Steuersatz auf das Einkommen aus Luxemburg.

 


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Rockabilly
Luxembourg | Luxembourg | 7 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo Info,

nochmals super vielen dank. Das war wieder sehr hilfreich. 

Ich habe noch eine Frage. Kannst du die Arbeitgeberregelung etwas genauer erklären? Was ist das genau beziehungsweise wie funktioniert das genau? Heißt es, dass der Arbeitgeber sich bereiterklärt die Mehrkosten für die deutsche KV usw zu übernehmen?

Was mich zudem interessiert ist, wie das dann tatsächlich praktisch funktioniert? Kann man dann, sagen wir ohne Arbeitgeberregelung, einfach in Deutschland in die AOK marschieren und sich versichern lassen? Die AOK stellt dann einfach jeden Monat die Beiträge in Rechnung oder läuft das dann doch alles irgendwie über den Arbeitgeber?

Denn der sollte ja immerhin zumindest noch die Beiträge zahlen, die er auch zahlen würde, wenn man ganz normal in D wohnt und jeden Tag pendelt und daher ganz „klassisch“ in Luxemburg versichert wäre (es kann ja nicht so sein, dass der Arbeitgeber am Ende gar keine Sozialversicherungsleistung abführt)?

 

Ich wäre dir für etwaige antworten unglaublich dankbar!!!


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4 Jahren  ago  

Der AG muss dich in dem Fall einer Vereinbarung ganz normal in Deutschland anmelden und dann sind auch die für Deutschland gültigen Anteile durch den AG abzuführen, macht er das nicht liegt der Ball bei dir und du musst dich um die Ummeldung kümmern. Dabei werden dann aber nur die in Luxemburg anfallenden AG Anteile nach Deuschland geschickt und den Rest wollen die halt von dir haben.