Ich wurde im Juni, nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. Im Juli haben wir Kurzarbeit begonnen. Seit KW29 auch Juli arbeiten meine Kollegen bereits wieder in Überstunden. Ich bin weiter auf KA gesetzt worden, alleine. (Schichtplan als Nachweis) Der Lohn wurde natürlich in KA berechnet komplett. Ich könnte Innerbetrieblich auch andere arbeiten verrichten. Ich bin werder bei der ITM noch bei der ADEM als Kurzarbeiter gemeldet. (telefonische Anfrage) Mein Anwalt rät mir zur Ruhe.
Gilt der Grundsatz der Kurzarbeit in Luxemburg? Kurzarbeit ist zum Erhalt seiner Arbeitsstelle anzuwenden. Zudem weiss ich seit einigen Wochen (hatte ich hier auch bereits erwähnt) das mein Arbeitgeber über Zeitarbeitsfirmen Verstärkung sucht. Ich hab so viele Fragen....aber wo zum Teufel bin ich als Kurzarbeiter geführt. Der Betrieb selbst darf doch nicht eigenmächtig Kurzargeitergeld zahlen?? Gruss P.S. ich darf hier die Firma nicht benennen.