Ich dachte es würden mir 11 Tage zustehen, da mir 2 Tage /Monat zustehen. Zitat meiner Chefin:"Au mois de juin, même si tu travailles jusqu au 15 , c est ton nouvel employeur qui te donne les 2 jours". Also: "Im Monat Juni, selbst wenn du bis zum 15. arbeitest, ist es dein neuer Arbeitgeber der dir die 2 Tage gibt" Ich kann das nicht richtig glauben, erreiche aber niemanden Bei der ITM und konnte auch nichts über Urlaub auf deren Siete finden... :cry::devil:
Dein Arbeitgeber hat leider recht. "Wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahrs beendet wird, hat der Arbeitnehmer für jeden ganzen gearbeiteten Monat ein Anrecht auf 1/12 seines noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubs. Teile eines Arbeitsmonats, die eine Dauer von fünfzehn Tagen überschreiten, gelten als ganze Monate."
Der Satz stammt aus "Doing Business in Luxembourg" Fassung 11/11/2006. Das ist eine deutsche Zusammenfassung über Arbeitsrecht und Sozialversicherung in Luxemburg. Ich interpretiere das so, dass dein neuer Arbeitgeber dir die 2 Tage für Juni gewähren muss. Interessant ist, dass du sagst, die ITM hätte dir eine andere Auskunft gegeben. Ich habe zum 15/07 gekündigt und mir die gleiche Frage gestellt. Ebenso frage ich mich, ob bei einer Kündigung zum 15/07 der 14. oder der 15. der letzte Arbeitstag beim alten Arbeitgeber ist. Im Gesetz steht, das die Kündigung zum 01. oder 15. erfolgen kann. Daraus interpretiere ich, dass der letzte Arbeitstag der 31. bzw. 14. eines Monats ist. Schreib mal was sich bei dir letztlich ergibt knubbauto.
Als Arbeitgeber ist es sicherlich müßig, sich um halbe Tage den Kopp einzuschlagen. Wenn Dein Arbeitgeber schlau ist, dann horcht er selbst mal nach, oder gibt einfach Ruhe und Dir den (halben) Tag. Die Regelung, die ich Dir genannt habe, ist bislang von alle meinen Arbeitgebern praktiziert worden.