logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Wichtige Fragen bzgl. Arbeitsvertrag und Steuern  

Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo erstmal an alle,

ich weiß es ist nicht die beste Art in einem Forum direkt mit einer Frage zu starten. Aber da mein Wissen über Luxemburg bisher sehr begrenzt ist, kann ich noch nicht wirklich konstruktive Beiträge leisten.

Ich habe eine sehr spezielle Frage bezüglich eines Arbeitsvertrags. Ich habe gerade mein Studium beendet und habe jetzt ein Jobangebot als Berufseinsteiger bei einer internationalen Firma. Diese Firma hat ihren Rechtssitz in Luxemburg und würde mir daher einen luxemburgischen Arbeitsvertrag geben. Es sieht allerdings so aus, dass ich in den nächsten drei Jahren jeweils in verschiedenen Ländern tätig wäre. Ein Jahr in Deutschland, ein Jahr in Luxemburg und ein Jahr in einem anderen Land.

Dazu habe ich verschiedene Fragen und ich hoffe, dass mir hier jemand vielleicht einige davon beantworten kann:

1) Wo muss ich meine Steuern zahlen? Wenn ich in Deutschland arbeite, dann natürlich in Deutschland. Aber wie sieht es in den zwei anderen Jahren aus?

2) Um in Deutschland keine Steuern zahlen zu müssen, muss mein Hauptwohnsitz ja außerhalb von Deutschland liegen. Darf ich einen Zweitwohnsitz in D. haben? Wenn ja könnte ich auch ein Auto in D. anmelden, oder?

3) Wo muss ich mich krankenversichern?

4) Wie wird das mit der Rente geregelt? Ich zahle ja dann nicht in die deutsche Rentenkasse ein, sondern ich denke mal in Luxemburg. Kann man auch freiwillig in die deutsche Kasse einzahlen? Macht das überhaupt Sinn? Natürlich werde ich zusätzlich etwas für meine Altersversorgung tun.

5) Kann ich sonstige Versicherungen wie z.B. Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung ganz normal ion Deutschland abschließen?

Ich weiß, dass das sehr viele Fragen sind und auch sehr spezielle, aber ich hoffe, dass mir vielleicht hier jemand helfen kann. Ich habe schon ausgiebig das Internet durchsucht, aber immer nur pauschale Aussagen gefunden, die mir nicht weiterhelfen.

Vielen Dank schonmal


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Bin zwar kein Experte, aber hier meine Meinung: 1. Wenn dein Wohnsitz in D ist, muss jeder Auslandseinsatz in D versteuert werden- ausser, deine Firma ist in L und du arbeitest in L. 2. Wenn der Hauptwohnsitz in D liegt (man kann gleichzeitig einen in D und einen in L haben - ist aber nicht ganz legal), gilt 1. 3. in L 4. Rente in D ist Schwachsinn und reine Geldvernichtung. Rente wird in L eingezahlt (auch während Auslandseinsatz). Ob Rente in L Sinn macht - frag in 40 Jahren noch mal. 5. Wenn Hauptwohnsitz in D - dann ja. Sonst nein.


Profilbild von
Hanna1
128 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Dein Arbeitsvertrag ist kein typischer Grenzgänger-Arbeitsvertrag. Dadurch, dass Du ihn zwar in Luxemburg bekommst, über längere Zeiten aber in Dt. oder anderen Ländern arbeitest, muss die Steuer-Frage bei Dir anders angegangen werden. Mir fallen nur grade ein paar Punkte ein.... - Es stimmt NICHT, dass Du nur dann in Dt. keine Steuern zahlen musst, wenn Dein Hauptwohnsitz ausserhalb von Dt. liegt. "typische" Grenzgänger, die jeden Tag nach Lux. fahren, aber eben in Dt. wohnen, zahlen normalerweise auch in Luxemburg ihre Einkommenssteuern. (Dies nur grundsätzlich - Die ganze Sache wird momentan komplizierter, vgl. zahlreiche Diskussionen hier im Forum...) - Meiner Meinung nach zahlst Du also während des Jahres in Lux. auch definitiv dort Steuern, egal ob Du in Lux. selbst oder in der Grenzregion wohnst. - Während der anderen Jahre müsstest Du eigentlich in Dt./ im jeweiligen Land versteuern, da solltest Du Dich aber auf jeden Fall noch richtig kundig machen. - Die Sozialversicherung hängt normalerweise auch vom Beschäftigungsland ab. Grenzgänger sind in Lux. krankenversichert, bekommen aber auch über europäische Formulare eine Versichertenkarte in Dt. und können somit sowohl hier als auch dort zum Arzt gehen. Rente zahlen Grenzgänger ebenfalls in Lux. ein, was eigentlich nur zu ihrem Vorteil sein kann. Wenn man nur kurze Rentenzeiten in Lux. hat, werden sie in Dt. auch angerechnet, d.h. solltest Du auf lange Sicht im dt. System bleiben (was weniger vorteilhaft wäre...), hättest auf keinen Fall einen Verlust von Zeiten zu befürchten. - Private Versicherung kannst Du sowohl in Lux. als auch in Dt. abschliessen, da müsstest Du Konditionen vergleichen und vielleicht überlegen, wie wahrscheinlich es ist, dass Du später in Lux. bleibst. Die Berufsunfähigkeit ist aber in Lux. auch durch die gesetzliche Sozialversicherung schon besser abgedeckt als in Dt. Grundsätzlich würde ich Dir raten, mal so einige Diskussionen (auch ältere) in diesem Forum nachzulesen, um einen besseren überblick zu bekommen, was für Dich nun genau gilt.


Profilbild von
info
3714 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

zu deinen Fragen wie folgt.

1. nicht ganz soooo einfach, Tage in Deutschland sind immer in Deutschland zu versteuern. Tage im Ausland sind solange in Deutschland zu versteuern bis du >183 Tage in dem Drittland arbeitest. Dann erhält das Drittland das Steuerrecht. 2. Ja das geht, dabei muss lediglich die Regelung des Lebensmittelpunkt bei der Einstufung des Wohnsitz 1 bzw 2 erfüllt wurde. 3. Autsch, auch nicht einfach. Da ganze Jahre geregelt werden stellen sich im Versicherungsrecht folgende Ausicht.

Das Jahr in Deutschland fällt incl Versicherungspflicht an Deutschland - das sollte deine Fa wissen, da sie die deutschen Kosten tragen muss. Die Jahre in Luxembourg und dem Drittland bleiben in Luxembourg. 4. Alterversorgung - siehe Antwort zu 3. da es nichts anderes als die Sozialversicherungspflicht darstellt. 5. Für die anderen Versicherungen ändert sich im EU Raum nichts, abschliessen wo es einem günstig erscheint - bitte nur beachten das diese in Luxembourg von der Lohnsteuer abgesetzt werden können.