logo site
icon recherche
Forum / Arbeitswelt

Werkstudent / Konditionen / Besteuerung  

Profilbild von
Niklas04
6 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo liebe grenzgaenger,

ich habe einige Fragen die mir bisher niemand beantworten konnte, aber vielleicht kennt sich ja jemand hier besser in der Arbeitswelt von Luxemburg aus.

Folgende Situation: Ich werde voraussichtlich einen Werkstudentenvertrag mit einer Stundenanzahl von 25-30h/Woche bei einem Finanzdienstleister abschließen, habe einen universitären Abschluss, bin aber noch als Student an der Universtität Trier eingeschrieben und arbeite dort (seit mehreren Jahren) als Hiwi mit Abschluss zusätzlich zu dem mir angestrebten Werkstudentenvertrag.

Mir stellen sich folgende Fragen:

In Luxemburg gilt ja der Mindest- bzw. Grundlohn. Wann gilt man dort als qualifizierte Arbeitskraft bzw. welche Anforderungen muss man erfüllen um diesen Grundlohn zu erhalten. Gelten Ausnahmen für Werkstudenten (z.B. wie analog bei Praktikanten), so dass diese Arbeitnehmergruppe nicht unter den Mindestlohn fällt?

Desweiteren frage ich mich wieviel ich von dem Bruttolohn der mir angeboten wird abziehen muss. Insgesamt betragen die Abgaben all. inkl. meines wissens ca. 30% betragen. Muss ich von dem mir genannten Bruttolohn nur meine Arbeitnehmerhälfte abziehen also ca. 15% oder die gesamten 30%? (ich weiß. Eine sehr grundlegende Frage, aber damit hatte ich bis dahin sonst nichts zu tun). Auch hier die Frage, ob man als Werkstudent in Luxembourg krankenversichert ist oder ob es da auch wieder irgendwelche Ausnahmeregelungen (wie bei Praktikanten) gibt?

Meine dritte und letzte Frage ist, wie es mit der Steuererklärung aussieht, wenn ich meinen Job an der Uni weitermache. Wo reiche ich die Steuererklärung ein, welches Recht wird angewendet (kenne mich nicht so mit internationalem Steuerrecht und IPR aus) und wie sieht es Arbeitsrechtlich dann aus. Ist der Minijob an der Uni dann Abgabenbefreit wie in Deutschland (Erste Nebenbeschäftigung steuerfrei) oder wie sieht es da in Luxembourg aus.

Über reichliche und schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar, da ich derzeit wirklich ein wenig unbeholfen bin.

Jetzt schon vielen Dank für Eure Mühen!

Niklas


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Ein paar Fragen:

1. Zahlst du in DE Sozialversicherungsbeiträge? Krankenversicherung? 2. Wieso nimmst du nicht einen normalen Job in LUX an? 3. Wie hoch ist dein Einkomme als HiWi in DE? Minijob? 4. Ist der Vertrag ihn LUX befristet?

Wenn du mehr als 25% in DE arbeitest und dort wohnst bist du in DE sozialversicherungspflichtig. Solltest du in LUX sozialversicherungspflichtig sein dann bezahlst du natürlich nur den Arbeitnehmeranteil als ca. 12,5% Sozialversicherungsbeitrag. Details kannst du hier im Gehaltsrechner nachrechnen, siehe unter "Grenzgänger" Menü.


Profilbild von
Niklas04
6 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo, (1)Momentan bin i in der studentischen GKV und zahle dort meine Pauschalbetrag. Ansonsten handelt es sich beim Hiwi Job um einen Minijob. Dort zahlt der AG auch die üblichen Pauschalbeträge.

(2) Nach dem ersten Staatexamen findet man nicht unbedingt sooo gut einen Job, in dem man vor dem Referendariat bisschen Geld verdienen kann, so flexibel ist, dass ich den Unijob weitermachen kann und gleich zeitig bisschen in die Fianzbranche reinschnuppert kann.

(3) s.o. knapp über 300.

(4) Vertrag ginge bis November

Sind die 25% aufs Einkommen bezogen oder auf die Arbeitszeit.

Danke und LG


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Üblich ist das Einkommen für die 25% heranzuziehen. Das ist Abe nicht genau definiert. Es heisst nur wenn ein signifikanter Anteil der Beschäftigung im Wohnland stattfinden (und signifikant wird einfach mit mehr als 25% angenommen).

D.H. wenn du in LIX mehr als ca. 900 Euro im Monat bekommst würdest du in LUX sozialversicherungspflichtig werden. Damit würdest du auch in die LUX Krankenversicherung fallen. eigentlich müsstest du dann auch auf deinen Minijob an der Uni Beiträge in LUX bezahlen. Das musst du aber mit der Personalabteilung an der Uni klären wie die eine solchen Fall handhaben. Das LUX Gehalt muss allerdings in DE angeben werden wegen des Progressionsvorbehalts, d.h. dieses Einkommen wird bei der Berechnung des deutschen Steuersatz einbezogen aber nicht versteuert. Das führt dazu das du eventuell einen höheren Steuersatz auf deine 300 Euronen in DE bezahlst.