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Forum / Arbeitswelt

Werbungskosten Ehepaar Steuerklärung  

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Haruka
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8 Jahren  ago  

Hallo,

ich werde eine Stelle in LUX antreten, mein Ehepartner bleibt jedoch wohnhaft in Deutschland. D.h. ich werde wöchentlich zum meinem Lebensmittelpunkt in D pendeln (Flugzeug). Wie ich aus den Beiträgen gelernt habe, wird dank DBA das Einkommen in LUX versteuert, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt in Deutschland.

Wenn nun mein Gehalt auf das meines Ehepartners aufgeschlagen wird, kann ich dann trotzdem Werbungskosten (Reisekosten, Unterkunft) etc. geltend machen, obwohl ich eigentlich kein Einkommen in Deutschland erzielt habe?

Vielen Dank und beste Grüße


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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8 Jahren  ago  

Natürlich kannst du das. Informier dich ,,die Steuererklärung in D ist Pflicht. In Lux kannst du auch eine Steuererklärung machen ... mit den gleichen Angaben. Tipp: Damit du in Zukunft ein klein wenig mehr Sicherheit hast... zwekcs Infos jeglicher Art... werde Mitglied in der Gewerkschaft. Es lohnt sich ...


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Haruka
6 Messages

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8 Jahren  ago  

Super, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!


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Haruka
6 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo, ich muss noch eine Rückfrage stellen. Mein Arbeitgeber ist in LUX. Das Einkommen unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. kann ich auch Werbungskosten und insbesondere doppelte Haushaltsführung in der deutschen Steuerklärung geltend machen? Oder kann ich nur in Luxembourg eine Steuerklärung machen um das zu versteuernde Einkommen zu mindern, dass auf das Einkommen in Deutschland aufgeschlagen wird?

Letzteres fände ich eine Frechheit, da das Einkommen hier dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ich aber keine Werbungskosten geltend machen könnte und es somit zu heftigen Nachzahlungen kommen würde... leider findet man im Internet viele Quellen die jeweils das eine und das andere behaupten.

Vielen Dank.


Profilbild von message_count_100
Sarceni
137 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo iammrvip,

ob es eine Frechheit ist, dass das luxemburgische Finanzamt deine Flüge nach D nicht steuermindernd anerkennt, bleibt noch auszudiskutieren.

Zwecks Reduzierung der Progression solltest du unbedingt die deutsche Steuererklärung machen. Hier gelten dann die deutschen Vorschriften zur doppelten HH-Führung und zur (unbegrenzten) Höhe der berufsbedingten Fahrtkosten.

In Luxemburg sind die Werbungskosten für den Weg zur Arbeit unabhängig vom Verkehrsmittel pauschal festgelegt, die Entfernung wird anhand von Entfernungseinheiten gemessen, welche die Kilometerdistanz in gerader Linie zwischen den einzelnen Hauptorten der betroffenen Gemeinden ausdrücken.

Die Entfernungseinheiten ("unités d'eloignement") sind im Memorial publiziert: http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2014/0258/a258.pdf#page=6

lesenswert: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/support/recherche/index.php?q=entfernungseinheiten

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-resident/depenses-deductibles/frais-professionnels/index.html

Lies doch mal den Steuerratgeber a) vom Finanzamt Trier für Grenzgänger: https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf

https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/informationen/LUXFAQ.pdf

oder b) von der ALEBA: http://www.aleba.lu/wp-content/uploads/2016/03/Steuererkl%C3%A4rung-2015.pdf

Bonne lecture


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Haruka
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8 Jahren  ago  

Hallo Sarceni,

vielen Dank für deine Antwort! Die meisten Publikationen, die ich so fand, sind leider immer sehr allgemein gehalten, deshalb habe ich hier meine Frage gestellt. Vielleicht ist der Tatbestand auch zu speziell.

Habe ich richtig verstanden, dass die Werbungskosten (also insbesondere doppelte Haushaltsführung) somit in Deutschland voll anerkannt werden? Oder nur anteilig auf den Progressionsvorbehalt und somit nur Folgen auf die Progression haben (dann wäre eine getrennte Veranlagung wohl immer sinnvoller)?

Und nein, du hast mich missverstanden. Ich meinte, dass ich es frech, natürlich nur im Sinne von ungerecht fände, wenn das Einkommen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegt, man darauf aber keine Werbungskosten geltend machen könnte (sozusagen als Strafe für einen arbeitsbedingt im Ausland arbeitenden Ehepartner). Da es dabei auch um tausende Euro geht, die inländische Pendler mit doppelter Haushaltsführung erhalten würden, wunderte mich das schon. Das scheint nicht der Fall, aber so wurde es uns (offenbar fälschlicherweise) vom hiesigen Finanzamt erklärt.


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Sarceni
137 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo iammrvip,

das luxemburgische Einkommen wird in Luxemburg versteuert. Es wird fiktiv den deutschen steuerplichtigen Einkünften hinzugerechnet, so dass die prozentuale Steuerlast steigt (Progression).

Die Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) kannst du in der deutschen Steuererklärung im vollen Umfang von deinem luxemburgischen Einkomen abziehen und somit die Progression entschärfen.

Für detaillierte Fragen hierzu empfehle ich, einen einschlägig vorgebildeten Steuerberater zu konsultieren, der sich in beiden Steuersystemen heimsch fühlt, d.h. möglichst nicht irgenwo in deiner Heimatgemeinde, sondern hier in der Großregion.