Guten Abend, war angestellt bei einer Firma in Luxemburg , alle Sozialversicherungen und Steuern wurden auch dort entrichtet. Nunmehr bin ich am 30.01.2009 per Email (die ich bestätigt habe per Email) und dann nochmal am 26.02.2009 per Einwurfeinschreiben gekündigt worden. Ich habe eigentlich zwei Fragen:
1. Ich war viele Jahre in Deuutschland selbständig, dann 8 Monate angestellt in Deutschland. Anschließend wurde ich am 01.10.2007 in Luxemburg angestellt. Nach meiner Kenntnis gilt sowohl nach dem luxemburgischen als auch nach dem deutschen Arbeitsrecht eine Kündigung per Einwurfeinschreiben, nicht aber per Email wirksam zugestellt. Mein luxemburgischer Arbeuitnehmer meint nunmehr, dass die Kündigung mir wirksam am 30.01.2009 zugestellt wurde und somit bereits am 31.03.2009 wirksam wird. Wer hat Recht?
2. Offensichtlich habe ich aufgrund einer zu geringen Anwartschaftzeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld eines Arbeitsamtes in deutschland. Habe ich aufgrund meiner anderthalbjährigen Tätigkeit denn einen Anspruch auf Arbeitslosengeld vom luxemburgischen Arbeitsamt? Und falls ja, wer zahlt es mir bzw. wo beantrage ich es? Beim deutschen oder beim luxemburgischen AA ?
Ich danke Euch für Eure fachkundigen Auskünfte.