So wie Du den Fall schilderst, würde sich eine Kontrolle 1. nur an den Geschäftsführer wenden und 2. wenn irgendwas mitgeteilt wird, dann gibt es sicher eine schriftliche Entscheidung dazu, bzw. eine Person bei der Behörde, die Dir das bestätigen kann. Prinzipiell werden alle behördlichen Schriftstücke an den Besitzer der Handelsgenehmigung gesendet.
Ich würde an Deiner Stelle nicht zustimmen, ohne Bestätigung der Behörde zu haben. Meines Ermessens nach käme nur das Enregistrement (die MwSt-Behörde) dafür in Frage, denn es könnte sich nur um ein MwSt Problem handeln. Die sollten Dir ohne Problem sagen können, ob Du unverkaufte Ware im Ausland aufbewaren kannst, oder nicht.
Jetzt überleg mal: wenn Du keine Kontrolle mehr über die Ware hast, weil sie nicht in Deinem Firmenlager eingelagert ist, mÜsstest Du ja eigentlich einem Verlust verbuchen, bzw. Konkurs anmelden, denn Du hast Einkäufe gemacht, aber keine Ware mehr im Firmenlager...
Und dieser Konkurs ginge voll auf Dein Konto, denn Du bist für die Bilanz verantwortlich.
Wenn Du wissen willst, was ich von der Sache rein gefühlsmässig halte, dann glaube ich, dass da einer den anderen irgendwie reinlegen will, bzw. kein Vertrauen mehr hat.
Ich würde die Ware nur freigeben, wenn ich ein Schreiben von der Behörde habe, oder wenigstens den Beamten angerufen habe und er mir bestätigt, dass das so ist. Auf jeden Fall würde ich mir den Warenausgang und die Lagerung vom Inhaber bestätigen lassen. Dann mußt Du aber auch in der Zukunft weiterhin jede Lagerbewegung bestätigen lassen.