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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Arbeitswelt

wer ist chef in einer Sarl????  

Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

wer ist denn Chef in einer Sarl??? der Besitzer der Firma oder der Technische Geschäftsführer der Firma mit der Handelsermächtigung???

kenne die Rangordnung nicht bei einer Sarl würde gerne mal wissen wie es bei einer Sarl genau aussieht vielen Dank


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franz2
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15 Jahren  ago  

Der Chef und den Behörden gegenüber verantwortlich ist der technische Geschäftsführer. Dieser ist auch als Geschäftsführer (in Luxemburg auch Gérant genannt) einregistriert und hat die Handelsermächtigung. Sobald er die gesellschaft verlässt, erlischt die Handelsgenehmigung und muss auf einen anderen (befähigten) Mitarbeiter neu beantragt werden.

Der Besitzer der Anteile hat den Gérant zwar eingesetzt, kann ihm aber eigentlich im täglichen Geschäft nicht reinquatschen. Er kann allerdings allgemeine Regeln aufstellen, die der Gérant - wenn er sie akzeptiert - beachten muss. Er kann auch eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen, und dort den Gérant in die Klemme nehmen, absetzen, oder "zwingen", neue Regeln zu unterschreiben. Eigentlich muss der Gérant aber nur einmal pro Jahr (bei der Ordentlichen Jahresversammlung) dem Besitzer Bericht erstatten. Oft ist es so, dass der Besitzer keine Eignung zum Gérant hat und deshalb einen einstellt. Speziell in diesem Fall muss man aufpassen, dass der Besitzer nicht (illegale) Forderungen stellt, die der Gérant dann gegenüber den Behörden ausbaden muss. Hoffe, das beantwortet Deine Frage.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Danke franz2

also so wie du es schreibst wenden Behörden sich ja dann immer an den technischen Geschäftsführer

jetzt mal eine frage dazu also ich bin bei uns im Betrieb der technische Geschäftsführer jetzt sagt unser Firmeninhaber es wäre eine Kontrolle da gewesen die es nicht mehr erlaubt unser Lager in Trier zu lassen weil man in Deutschland kein Lager haben darf dh wir müssen umziehen mit dem Lager aber jetzt kommts er sagt das Lager komme nun bei ihn nach Hause (er wohnt auch in Deutschland) aber da es sein Eigentum wäre sei dies Geduldet jetzt meine Frage wenn dies Stimmen sollte haben die Behörden sich ja nicht an mich gewendet ???? würde das Schriftstück der Duldung falls es stimmen sollte nicht an mich gesendet werden??

kann es sein das bei solchen dingen die Behörden sich nur an den Eigentümer wenden??? oder ist das eine Sache wo der technische Geschäftsführer mit einbezogen wird?

kann der Chef einfach mit dem Lager umziehen??? muss ich zustimmen????


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franz2
257 Messages

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15 Jahren  ago  

So wie Du den Fall schilderst, würde sich eine Kontrolle 1. nur an den Geschäftsführer wenden und 2. wenn irgendwas mitgeteilt wird, dann gibt es sicher eine schriftliche Entscheidung dazu, bzw. eine Person bei der Behörde, die Dir das bestätigen kann. Prinzipiell werden alle behördlichen Schriftstücke an den Besitzer der Handelsgenehmigung gesendet. Ich würde an Deiner Stelle nicht zustimmen, ohne Bestätigung der Behörde zu haben. Meines Ermessens nach käme nur das Enregistrement (die MwSt-Behörde) dafür in Frage, denn es könnte sich nur um ein MwSt Problem handeln. Die sollten Dir ohne Problem sagen können, ob Du unverkaufte Ware im Ausland aufbewaren kannst, oder nicht. Jetzt überleg mal: wenn Du keine Kontrolle mehr über die Ware hast, weil sie nicht in Deinem Firmenlager eingelagert ist, mÜsstest Du ja eigentlich einem Verlust verbuchen, bzw. Konkurs anmelden, denn Du hast Einkäufe gemacht, aber keine Ware mehr im Firmenlager... Und dieser Konkurs ginge voll auf Dein Konto, denn Du bist für die Bilanz verantwortlich.

Wenn Du wissen willst, was ich von der Sache rein gefühlsmässig halte, dann glaube ich, dass da einer den anderen irgendwie reinlegen will, bzw. kein Vertrauen mehr hat.

Ich würde die Ware nur freigeben, wenn ich ein Schreiben von der Behörde habe, oder wenigstens den Beamten angerufen habe und er mir bestätigt, dass das so ist. Auf jeden Fall würde ich mir den Warenausgang und die Lagerung vom Inhaber bestätigen lassen. Dann mußt Du aber auch in der Zukunft weiterhin jede Lagerbewegung bestätigen lassen.