Am vergangenen Mittwoch Abend hatte ich auf dem Nachhauseweg mit meinem PKW einen Unfall. Es war jetzt so, dass es nicht auf dem direkten Weg passierte, sondern ich einen Umweg machte, weil ich einkaufen musste. Auf diesem Umweg ist es dann passiert. Meine Kollegen sagten mir, dass es doch eine Regelung gibt, dass es sich auch in diesem Fall um einen Wegeunfall handelt. Ist das so? Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten.
ich glaube wenn du noch einkaufen warst, gilt das nicht mehr als wegeunfall. meines wissens muss das auf direktem wege zur arbeit oder von der arbeit nach hause sein. anders sieht es aus, wenn du z.b. einen umweg wegen glatteis oder so fahren musst. aber wenn du noch einkaufen warst, hat das nichts mehr mit dem nach hauseweg zu tun. so ist es meines wissens nach, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn es anders ist. vielleicht meldet sich ja noch jemand, der da genaueres weiss!
Vielen Dank für eure Antworten. So hab' ich es mir schon gedacht. @Simone: Nein, ich bin tatsächlich einen Extra-Weg gefahren. Diese Route führt zwar auch nach Hause, aber halt nicht auf direktem Wege. Man könnte also sagen: Zur falschen Zeit am falschen Ort.
Nochmals, vielen Dank.
Kenne sowas andersrum, also wenn man vor der Arbeit zum Beispiel noch jemanden besucht hat. Habe mal gehört, dann muß man sich eine bestimmte Zeit dort aufgehalten haben (1 Stunde oder 2?) und nicht nur einen kurzen Zwischenstopp eingelegt haben. Es würde als Wegunfall zählen, hätte man dann einen Unfall von dort zur Arbeit. Oder wenn man einen Umweg macht, weil es z.B. wegen einer Baustelle so kürzer ist. Vielleicht wolltest Du ja den Tag woanders übernachten und wolltest dorthin fahren...?
@knittelnittel : Wer wird denn da so ehrlich sein. Oder wie will man das mit dem Tanken nachweisen. Ich würde es auf jeden Fall melden, alles andere können die doch erst mal ablehnen. Manschmal sind die lange nicht so genau wie wir Deutschen meinen. 😉