@McGarlic;
das ist alles nicht ganz hasenrein; und du bringst den Arzt in Teufelsküche, zumal wenn an dem Tag keine Sprechstunde war etc.. .
und das traurige Beispiel von@Nise oder das Beispiel mit dem Krebskranken zeigt doch ganz klar, wie weltfremd diese Rgeln der CNS sind;
Wahrscheinlich würde sie auch noch Aderlass , Wickelkinder und Hexenverbrennung befürworten, wenn man sie lassen würde....
Wieso muß jemand mit einem verstauchten Arm die ersten Tage zuhause herum lungern?
Wieso darf ich mit einem Magen-Darm-Problem nicht bei meiner Lebensgefährtin übernachten bzw. mich dort in deren Wohnung aufhalten?
Wieso darf ein Patient nach dem Arztbesuch und einer Rückenspritze nicht noch spazieren gehen, auch wenn der Arzt Bewegung empfielt?
M.E. Kontrollwahn und Reglementierungswahn.... .
In der Beziehung..und auch in Anderen... hinkt Luxemburg der westlichen Welt ganzklar hinterher....
Ähnlich beim Luxemb. TÜV oder luxemb. Röntgenverordnung ... . Oder der telefonischen Erreichbarkeit diverser Behörden, z.Bsp. Kindergeldstelle... .
Dem TE nochmals der Tipp; Klärung direkt mit der CNS.
Die ersten 3 Tage wird wenig passieren, wenn man die Krankmeldung erst am 2. Tag versendet..... 😉
Und inwieweit von einer Luxemburger Behörde oder gar Krankenkasse in Deutschland meine Wohnung konrolliert werden darf, darüber könnt ihr gerne diskutieren- wenn selbst die Lux. Staatsmacht ohne "Gefahr im Verzug" eine Verfolgung an der Grenze abbrechen muß oder einen richterlichen Beschluß braucht, um in D Amtshilfe zu bekommen... .