Hallo, gibt es einen Gesetzestext dazu, wann bzw ob ein Urlaubsantrag nach einer gewissen Zeit automatisch als genehmigt gilt, wenn er weder von AG Seite als abgelehnt noch genehmigt beantwortet ist?!
Die Inspection du travail et des mines hat die Frage auf ihrer Seite beantwortet unter Frage D8a12 - Gilt der Urlaubsantrag als akzeptiert wenn der Arbeitgeber nicht dazu geäußert hat?
https://itm.public.lu/de/questions-reponses/droit-travail/conges/a/a12.html
Scheint demnach so, dass es genehmigt werden muss.
ShippingTea
Steile Theorie, denn da steht doch klar "Es unterliegt demnach dem Arbeitnehmer sicherzustellen, dass sein Urlaubsantrag ausdrücklich von seinem Arbeitgeber genehmigt wurde bevor er aus diesem Grund abwesend ist. Ansonsten riskiert der Arbeitnehmer, dass seine Abwesenheit als unbegründet eingestuft wird"