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Forum / Arbeitswelt

Vorzeitige Rente ab 57 nur wenn man eiene Luxemburger Arbeitgeber hat?  

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soundtrackmaster
2 Messages

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1 Jahr  ago  

Hallo Forum,

ein Kollege, der mehr als 20 Jahre in Lux. gearbeitet hat und jetzt kurz vor dem 57ten wieder in Deutschland arbeitet, hat angegeben, daß obwohl die Wartezeiten und Pflichtteiten erfüllt sind, er keine vorgezogene Altersrente in Lux beantragen kann. Er müsse sich nun den Regeln in D unterwerfen, die eine Rente erst mit 67 vorsehen. Er könne die Lux Rente erst mit Bezugsrecht der Deutschen Rente bekommen.

Kann das sein? Auch ich arbeite nun in D, hatte aber schon eine Renteninfo der CNAP erhalten. Gilt das wirklich nur, wenn der letzte Arbeitgeber in Lux ist?

Danke für das Feedback.

LG Georg


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Fredde
363 Messages

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1 Jahr  ago  

Nein

 


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info
3703 Messages

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1 Jahr  ago  

Oh leck, da hat aber einer etwas nicht richtig verstanden. Die Rente von Luxemburg muss man in Deutschland beantragen und nicht in Luxemburg, der Rest bleibt aber gleich.

Da hin wenden, kommt halt auf's Bundesland an:

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz67340 SpeyerTelefon: 06232 17-2589Telefax: 06232 17-2589E-Mail: [email protected]

 

Deutsche Rentenversicherung für das Saarland66108 SaarbrückenTelefon: 0681 3093-0Telefax: 0681 3093-199E-Mail:  [email protected]