Hallo Forum,
ein Kollege, der mehr als 20 Jahre in Lux. gearbeitet hat und jetzt kurz vor dem 57ten wieder in Deutschland arbeitet, hat angegeben, daß obwohl die Wartezeiten und Pflichtteiten erfüllt sind, er keine vorgezogene Altersrente in Lux beantragen kann. Er müsse sich nun den Regeln in D unterwerfen, die eine Rente erst mit 67 vorsehen. Er könne die Lux Rente erst mit Bezugsrecht der Deutschen Rente bekommen.
Kann das sein? Auch ich arbeite nun in D, hatte aber schon eine Renteninfo der CNAP erhalten. Gilt das wirklich nur, wenn der letzte Arbeitgeber in Lux ist?
Danke für das Feedback.
LG Georg