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Forum / Arbeitswelt

Vorzeitige Alterspension mit 60 Jahren  

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Phillie
Saarburg | Deutschland | 3 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo in die Runde,

zwei Fragen mit der Bitte um Rat.

Wenn meine Lebensgefährtin mit 60 Jahren die 40 Jahre an Versicherungszeiten voll hat, kann sie ja in die vorzeitige Alterspension gehen. Meine Lebensgefährtin hat diese Jahre dann aber in mehreren Ländern (Belgien,NL und Lux mit zusätzlichen Schulzeiten in D,Irland,Belgien und den U.S.A.) erworben.

Jetzt die erste Frage, wo die insgesamt 40 Jahre entstanden sind, ist doch ziemlich egal oder?

Und wenn ja, zielt meine zweite Frage auf die Berechnung dieser Alterspension.

Sie kann für die pauschalen Steigerungen jetzt sicherlich von diesen 40 Jahren nur ihre Jahre aus Luxemburg zur Berechnung nehmen, genauso wahrscheinlich für die proportionalen Steigerungen das durchschnittliche Jahresgehalt der Jahre in Lux oder?

Hier noch ein paar Angaben:

22 Berufsjahre Belgien

1 Berufsjahr Niederlande

15 Berufsjahre Luxemburg

2 Jahre Schule ab dem 18. Lebensjahr

Ich hoffe, dass ich ein paar Antworten erhalten kann.

Vielen Dank schon einmal.

Freundliche Grüße

Torsten


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CaptainHook
635 Messages

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5 Jahren  ago  

Schau dir mal die Diskussion im Forum "Rente ab 60 bei freiwilligen rentenbeitragszahlungen?"  an. Das sollte vieles erklären.

Grundsätzlich, ja, egal in welchem Land die Ersatzzeiten angefallen sind. Wenn du 40 Jahre zusammenbekommst, darfst du mit 60 die Rente in Lux. beantragen. Die Rentenhöhe berücksichtigt natürlich nur die 15 Jahre in Lux. Dafür bekommst du dann aus den anderen Ländern ebenfalls eine Rente ab dem dort geltenden Renteneintrittsalter. 


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Phillie
Saarburg | Deutschland | 3 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo Captain Hook,

vielen Dank für deine Antwort. Also genauso wie ich es mir dachte.

Weisst du zufällig, falls man Versicherungszeiten nachkaufen möchte, wie da die Kosten sind?

Freundliche Grüße 

Phillie


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CaptainHook
635 Messages

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5 Jahren  ago  

Das weiss ich nicht. Kann sogar sein, dass du das nur als in Lux. Ansässiger darfst. Aber das weiss ich nicht.


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Blinkybella63
20 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo ich glaube die zwei Schuljahre werden in Luxemburg nicht voll angerechnet. Da musst du dich erkundigen.

Lieben  Gruß 


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info
3709 Messages

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5 Jahren  ago  

@Phillie

Kurze Frage, wegen welcher Begründung willst du die Versicherungszeiten nachkaufen, bzw welche Bedingung siehst du als erfüllt an damit du überhaupt in die Berechtigung kommst Zeiten nachzukaufen?

Preis ist übrigens identisch zur freiwilligen Weiterversicherung.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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5 Jahren  ago  

Alle in der EU wohnhaften Versicherten unter 65 Jahren, die einen für den Renteneintritt unvollständigen Versicherungsverlauf aufweisen, können den Nachkauf beantragen.

Zeiträume, für die ein Nachkauf möglich ist und die Bemessungsgrundlage (d. h. das Einkommen, das zu Grunde gelegt werden soll) findest Du, wie immer auf guichet.lu:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/preretraite-retraite/assurance-pension/partir-retraite-achat-periodes-assurance.html#bloub-6


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info
3709 Messages

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5 Jahren  ago  

Schon klar, aber welche Begründung soll greifen? Die oben gemachten Angabe belegen nicht das die AZ von 15 Jahren wegen familiären Gründen aufgegeben oder reduziert wurde.

"Diejenigen, die ihre berufliche Tätigkeit aus familiären Gründen aufgegeben oder reduziert haben, können die entsprechenden Zeiträume belegen oder ergänzen durch den Nachkauf vonVersicherungszeiten, vorausgesetzt, sie sind in Luxemburg ansässig17, können den Nachweis einer Pflichtversicherung von mindestens 12 Monaten18 erbringen und haben zum Zeitpunkt des Antrags weder das Alter von 65 Jahren erreicht, noch sind sie Empfänger einer persönlichen Pension.17 Die Wohnsitzklausel kann bei Anwendung des europäischen Sozialrechts oder eines bilateralen Abkommens entfallen."


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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5 Jahren  ago  

... ich dachte an "Mitgliedschaft bei einer nicht durch bilaterale Abkommen anerkannten ausländischen Rentenversicherung oder einer Rentenversicherung einer internationalen Organisation", da Phillie auch USA Aufenthalt aufgelistet hat. Auch "Ehejahre" wären noch möglich, falls man verheiratet und nicht beschäftigt war...

Ich würde das aber am Besten persönlich ber der CNAP klären:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/preretraite-retraite/assurance-pension/partir-retraite-achat-periodes-assurance.html#bloub-12

Das geht ohne Termin und Wartezeiten sind nach meiner Erfahrung nicht lang!


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info
3709 Messages

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5 Jahren  ago  

Darum hab ich ja nach den Gründen gefragt, dann kann man als erstes sagen ob diese berechtigt sind oder nicht, bevor man sich über Kosten unterhält ?‍♀️


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Phillie
Saarburg | Deutschland | 3 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo und vielen Dank für eure hilfreichen Informationen.

Der Phillie fehlen vielleicht 12-15 Monate Schulzeit aus Irland.

Die Schule gibt es nicht mehr und Sie versucht jetzt über die Schulbehörde Dublin einen Nachweis darüber zu erlangen. Und falls nicht denkt sie über einen eventuellen Nachkauf nach, wenn denn Schulzeiten nachzukaufen wären.