Hallo,
Die Bedingung für die vorzeitige Alterspension ab 57 ist eine Wartezeit von 480 Monaten nachweisen.
Frage: Wenn man eine bestimmte Zeit in Luxemburg nur zu 80 % oder zu 50 % arbeitet, werden diese Halbzeits-Arbeitsmonate dann gleichwürdig für die Gesamtzahl von 480 angerechnet? Oder wird dies anteilig berechnet?
Danke im Voraus für eine Antwort.