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Forum / Arbeitswelt

Vorzeitige Alterspension ab 57  

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ElCaballero
114 Messages

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1 Jahr  ago  

Hallo,

Die Bedingung für die vorzeitige Alterspension ab 57 ist eine Wartezeit von 480 Monaten nachweisen.

Frage: Wenn man eine bestimmte Zeit in Luxemburg nur zu 80 % oder zu 50 % arbeitet, werden diese Halbzeits-Arbeitsmonate dann gleichwürdig für die Gesamtzahl von 480 angerechnet? Oder wird dies anteilig berechnet?

Danke im Voraus für eine Antwort.

 

 


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Nise
242 Messages

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1 Jahr  ago  

Deine geleisteten Stunden sind egal, du hast in der Zeit lediglich weniger einbezahlt.

Jede rentenversicherungspflichtige Tätigkeit zählt-sprich da wird nichts anteilig berechnet auf die 48 Monate


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Fredde
366 Messages

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1 Jahr  ago  

@Nise:

Nicht ganz korrekt. Das gilt ab 64 Stunden im Monat. Wenn weniger werden Monate zusammengefasst bis 64 Stunden zusammenkommen.

Für 50% oder 80% Jobs ist das ist diese Grenze aber erfüllt und jeder Monat zählt.


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ElCaballero
114 Messages

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1 Jahr  ago  

Perfekt, Danke!