Hallo zusammen,
Ende Dezember gehe ich mit 64 J. in den vorgezogenen Ruhestand. Ich werde Rente aus D (Wohnsitz) und L beziehen. Bei vorgezogener Rente darf ich in L bis zu einem Drittel des Mindestlohns hinzuverdienen. Wie verhält es sich bzgl. Sozialversicherung hier mit Minijobs, z.B. 6-10 Std./Woche? Werde ich mit einer geringfügigen Beschäftigung weiter im Luxemburger Krankenkassensystem bleiben?