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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Vorgezoge Altersrente mit 57 minijob in D  

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Fraupuschel
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11 Jahren  ago  

Hallo, weiß jemand wie das Prozedere ist wenn man in D einen Minijob ausüben möchte und aus Luxembourg Rente bezieht. Muss der deutsche Arbeitgeber Sozialabgaben nach Luxembourg zahlen anstatt Knappschaftsbeitrag in D.???


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info
3714 Messages

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11 Jahren  ago  

Muss man bei der Rentenkasse in Lu melden, Auszug aus guichet.lu

"Ein Bezieher einer vorgezogenen Altersrente darf berufstätig sein, dies kann sich jedoch auf die Rentengewährung und -berechnung auswirken."

Sozialversicherungsrecht bei Rentner verbleibt nach einem Wissen komplett in Deutschland, das ist anders als bei einem Beschäftigten-Grenzgänger.

Allerdings bin ich mir auf den Einfluss im Steuerrecht nicht sicher, normal müssten die Einnahmen aus dem Minijob als Auslandseinkünfte in Lu zur Progressionsberechnung angegeben werden.


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toka
317 Messages

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11 Jahren  ago  

als Invalidenrentner habe ich einen Minijob in Deutschland . Man sagte mir nur ich dürfte keine Steuern bezahlen in Deutschland, dann wäre es gut. Ein Minijob bringt ja 450 € ein und ist somit steuerfrei.


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3714 Messages

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11 Jahren  ago  

Der MiniJob ist immer steuerpflichtig, das kann jeder im Netz nachlesen. Die Tatsache das derArbeitgeber diese abführt ändert absolut nichts daran das auch Toka Steuern zahlt.


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

Fraupuschel fragt ja garnicht nach den Steuern sondern nach dem Knappschaftsbeitrag. So wie die Frage gestellt ist, denke ich, dass Fraupuschel in Deutschland wohnt und in Luxemburg auf ihre Rente sozialversicherungspflichtig ist, also keine Renteneinkünfte aus Deutschland fließen. Meines Wissens kann man sich von der Knappschaftszahlung mit Nachweis der bestehenden Sozialversicherung freistellen lassen. Natürlich besteht eine Steuerpflicht. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung. Die Höhe dieser Steuer ist aber mit 2% überschaubar.