Hallo, weiß jemand wie das Prozedere ist wenn man in D einen Minijob ausüben möchte und aus Luxembourg Rente bezieht. Muss der deutsche Arbeitgeber Sozialabgaben nach Luxembourg zahlen anstatt Knappschaftsbeitrag in D.???
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Muss man bei der Rentenkasse in Lu melden, Auszug aus guichet.lu
"Ein Bezieher einer vorgezogenen Altersrente darf berufstätig sein, dies kann sich jedoch auf die Rentengewährung und -berechnung auswirken."
Sozialversicherungsrecht bei Rentner verbleibt nach einem Wissen komplett in Deutschland, das ist anders als bei einem Beschäftigten-Grenzgänger.
Allerdings bin ich mir auf den Einfluss im Steuerrecht nicht sicher, normal müssten die Einnahmen aus dem Minijob als Auslandseinkünfte in Lu zur Progressionsberechnung angegeben werden.
Fraupuschel fragt ja garnicht nach den Steuern sondern nach dem Knappschaftsbeitrag. So wie die Frage gestellt ist, denke ich, dass Fraupuschel in Deutschland wohnt und in Luxemburg auf ihre Rente sozialversicherungspflichtig ist, also keine Renteneinkünfte aus Deutschland fließen. Meines Wissens kann man sich von der Knappschaftszahlung mit Nachweis der bestehenden Sozialversicherung freistellen lassen. Natürlich besteht eine Steuerpflicht. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung. Die Höhe dieser Steuer ist aber mit 2% überschaubar.