Liebe Grenzgänger,
im Zuge des Antritts meiner Arbeitsstelle in Luxemburg muss ich den medical check durchlaufen. Hierbei stellt sich mir die Frage ob ich dazu verpflichtet bin, Vorerkrankungen anzugeben. Konkret geht es hierbei um eine Autoimmunerkrankung. Ich habe Sorge, dass trotz keiner Vorfälle in den letzten beiden Jahren die Diagnose zur Ablehnung der Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit führen könnte, oder dass ein Verheimlichen negative Konsequenzen mit sich bringt - analog zur deutschen Berufsunfähigkeit oder Untersuchung beim Amtsarzt.
Hat hier jemand persönliche Erfahrungen oder Rechtswissen?