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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Arbeitswelt

Vor Gericht gegen Entscheid der CNS  

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747alf
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11 Jahren  ago  

Hallo, hat jemand von euch Erfahrung mit Luxemburger Anwälten und Gerichten.Folgende Situation ich wurde von dem Medizinischen Dienst nach langer Krankheit arbeitshähig geschrieben, dagegen wurde Einspruch eingeleg, aber die Ärztin bleibt bei ihrer Entscheidung.Nun habe ich von der Gewerkschaft einen Anwalt gestellt bekommen da die ganze Sache nun vor Gericht geht.Ich war letzte Woche beim Deutschen Rentenarzt der mich für Berufsunfähig erklärte, hat dies für Lux eine Bedeutung?Die Gutachten meiner Fachärzte sind eindeutig das ich in meinem Beruf nicht mehr eingesetzt werden kann.Aber Recht haben heißt ja nicht unbedingt es zu bekomme.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo,

wie lang bist Krank geschieben?


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Hugo1
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11 Jahren  ago  

Wenn die CNS klagt, gehen deren Anwälte davon aus, dass sie mit einer Klage erfolgreich sein werden.


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11 Jahren  ago  

Grundsätzlich sind die beiden Rentenverfahren völlig unabhängig voneinander, d.h. Lux. ist Lux. und D ist D, da richtet sich keiner nach dem anderen - leider! Man könnte sich damit viel Bürokratie und für die Betroffenen viel Nerven sparen. Ich kenne einige, die bekommen ihre Rente z.b. aus Lux., aus D aber nicht, aber auch umgekehrt.

Was ich daran nur ein Unding finde, ist die Tatsache, dass man dann Befunde einfach unter den Tisch kehren kann, sprich, wenn der dt. Rentenarzt feststellt, der- oder diejenige sind berufsunfähig, dass dann ein anderer kommt und sagt, nee, ist nicht, er/sie geht wieder arbeiten.

Wie groß die Chancen in Lux. sind, vor Gericht zu gewinnen, das weiß ich nicht.

Was sagt denn die Gewerkschaft dazu? Sind sie positiv gestimmt und was raten sie dir letztendlich, wenn Du verlierst?


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11 Jahren  ago  

Als allererstes muß in L auf jeden Fall mal der Rentenantrag gestellt werden, bevor du aus dem luxembourgischen Sozialsystem rausfällst. Gegen eine Ablehnung des Bescheids kannst du klagen - bist du aber z.B. länger als 52 Wochen in 2 Jahren krank geschrieben, kannst du den Antrag als Grenzgänger gar nicht mehr stellen. Also: heute noch erledigen!


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @alf,

hast du Wiedereingliederung also Reclessement abgelehnt?


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747alf
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11 Jahren  ago  

Danke für die Antworten.Bin seit Juli krankgeschrieben,also ich habe ja geklagt gegen den Entscheid der CNS ,der Rentenantrag ist gestellt,aber ich wurde ja von dem Arzt in Lux gesundgeschrieben.Mein Arzt in D hat mich weiter arbeitsunfähig geschrieben nun warte ich auf einen Termin beim Anwalt in Lux und dann hoffe ich auf einen zeitnahen Termin auf Gericht.Aber der Hammer ist das die CNS meine Krankmeldungen die ich im Moment abgebe als ungültig erklärt und ich deswegen ab demnächst nicht mehr Krankenversichert bin.Die Gewerkschaft meint das das Gericht vielleicht einen unabhängigen Gutachter beauftragt den ich bezahlen müsste 250-300€ 🙁 Ich kann nur sagen das die Ärztin(50+) in Lux das letzte war und ich habe schon viel Ärzte gesehen:(


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747alf
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11 Jahren  ago  

Das war ja der Sinn das der Rentenantrag gestellt wurde das ich eine externe Wiedereingliederung mache aber die Ärztin meinte ja das ich zu 100% arbeitsfähig bin.


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11 Jahren  ago  

Wenn es die ist, die ich meine, dann kenne ich sie. Bei der war ich vor Jahren auch. Sie hat mich auch arbeitsfähig geschrieben, obwohl ich fast nicht mehr laufen konnte.

Ist ein Wahnsinn!


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Ich hatte auch ein abgelehnten Rentenantrag aber durch meine Schulter- OP kam ich bei der externe Recl. durch.

Du bist den nicht Krank genugt

Hatte aber bei meinen Gespräch gleich Ihrer Kollengen als Dolmescher geholt. War in nachhin das beste was ich machen konnte.


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747alf
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11 Jahren  ago  

Die ganze Untersuchung dauerte 30 Minuten davon habe ich 15 Minuten in Unterhose im Raum gestanden weil die Ärztin ein Telefonat fürte 5 Minuten untersucht und 10 Minuten mit mir gesprochen.Habe ebenfalls eine OP hinter mir + noch andere Beschwerden hoffe das die Richter nach Fakten entscheiden


Anonymous
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11 Jahren  ago  

Ich würde auch mal den Ombudsmann einschalten. Kann Wunder wirken.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Dem kann ich nur zustimmen. Habe das ganze Prozedere vor einigen Jahren auch hinter mich gebracht und das hat mich viel Kraft und Nerven gekostet, die man ja eigentlich braucht, um nicht noch kranker zu werden.

Also mich hat die Gewerkschaft damals sehr unterstützt und ist mit mir immer Schritt für Schritt gegangen. Den Ombudsmann musste ich dann letztendlich nicht einschalten, da ich von einem Arzt der Rentenkasse begutachtet wurde und dieser mich genau wie Deutschland als voll erwerbsgemindert angesehen hat.

Ich kenne aber etliche Leute, deren Anträge abgelehnt werden. Alles in allem kann man daraus hören, dass wenn nur der Bruchteil einer Chance besteht, dass man irgendwann wieder gesund werden kann, die Anträge abgelehnt werden. Was ich nur nicht verstehen kann, wieso kommst Du nicht vor diese gemischte Kommission? Wenn man einen Rentenantrag stellt, dann kommt man doch in der Regel zu einem Arzt der Rentenkasse oder nicht von der Krankenkasse? Das verstehe ich nicht so ganz?!?


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Die Lux. Krankenkasse prüft natürlich alle 3 Monate beim Patienten nach, Gesund oder Krank.

Bei mir kam die Anfrage direkt nach der OP, hatte somit Glück.

Man darf auch die Angelegenheit auch im Vorfeld ins kleinste Planen und da hat mich meine Gewerkschaft gut weiter gehofen.

Dabei ist es auch wichtig ein Beratungsgespräch ( mit der Gewerkschaft) nicht nur am Telefon zu halten.

Besser alles vor Ort klären, auch wenn man etliche Kilometer fährt.

Ob Familienkasse, Krankenkasse, Bank etc....zahlt sich immer Aus.