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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Arbeitswelt

Von Vollzeit gekürzt auf 50 % und dann Arbeitslos?  

Profilbild von
sonnenschein33
8 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, mein Job wurde von 100 % auf 50 % gekürzt. Von welchem Land bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn nun die Firma seine Türen trotzdem schliesst? Vom Wohnland oder von Luxembourg?

MFG 😥


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amelie1
231 Messages

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16 Jahren  ago  

Für Arbeitsloseneld ist grundsätzlich das Wohnland zuständig - egal, ob Voll- oder Halbtagesstelle.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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16 Jahren  ago  

Nur wenn du dann noch in absehbarer Zukunft deinen Arbeitsplatz ganz verlierst...dann wird es keinen "Sonnenschein" mehr geben. Deshalb wende dich mal schnellstens an die Gewerkschaft und erkundige dich ob das alles rechtens ist. Der Staat hilft auch deinem AG. Bedenke ..falls es ein paar Monat so weitergeht...bekommst du von deinem wenigen Geld , bei Wohnsitz in D, sehr wenig Arbeitslosengeld. Deshalb sollten besonders die Grenzgänger bei Arbeitskürzung usw. derezit sehr aufmerksam sein.


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Melli1427
5 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

hab gerade meine kündiung vor 1,5 wochen erhalten. - Spiessrutenlauf! Ersten muß man sich 3 Tage nach Erhalt beim Arbeitsamt persönlich oder tel unter der Servicenummer des Arbeitsamtes "Arbeit suchend" melden. Wenn Du zur Zeit "nur" eine 50% - Stelle hast, gehen die vom Arbeitsamt davon aus, das du dem Arbeitsmarkt "nur" zu 50% zur Verfügung stehst - also erhälst du demzufolge auch nur 60/67 % des "nettogehaltes" von der 50% - Arbeitsstelle. Man kann mal grob gerechnet vom Mindestgehalt Lux: 1900 € (ca) von Arbeitslosengeld um die 800 - 850 € ausgehen. Die Hälfte davon wäre gerade mal um die 400 €. - Also wie Jumbo schon schreibt - Vorsicht bei Arbeitskürzung!