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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Vollzeit in Deutschland und geringfügig in Deutschland  

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dermazz
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13 Jahren  ago  

Hallo,

ich frage für einen Freund: Er arbeitet Vollzeit in Luxemburg und wohnt in Perl(Deutschland). Darf er zusätzlich noch einen 400 Euro job in Deutschland annehmen?

Vielen Dank für die Hilfe.


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3714 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo Mazz, sofern der AG aus Lu im Arbeitsvertrag das nicht ausgeschlossen hat dann darf man natürlich einen Minijob in D annehmen.

Man muss seinen AG in D nur darauf Hinweisen das der Minijob in Lu gemeldet werden muss und das die Abgaben an Lu geleistet werden müssen. Das ist für den Arbeitnehmer grundsätzlich die bessere Lösung da zB die Rentenversicherungsbeiträge angerechnet werden auf die Lu Situation.

Details zum Minijob in D findet man auf www.wonnebauer.de.

Hier der Auszug. Gruß.

Minijob hat Auswirkung auf Sozialversicherung

Seit dem 1. Mai 2010 gibt es gravierende Änderungen beim Minijob.

Bislang war es kein Problem, wenn ein Grenzgänger in Deutschland zusätzlich einen Minijob wahrgenommen hatte. Dieser war sozialversicherungsfrei. Nach den üblichen Regeln berührte dies also nicht die Sozialversicherungspflicht in Luxemburg bzw. wurde jedenfalls von der deutschen Sozialversicherung toleriert.

Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Man kann nur in einem Land versichert sein.

Nach der neuen EU-Verordnung hat sich das geändert.

Der Grundsatz, dass bei zwei Arbeitgebern, davon einer in Deutschland, dann deutsches Sozialversicherungsrecht gilt, ist nicht bei Minijobs anzuwenden.

Vielmehr wird die Wesentlichkeitsgrenze geprüft. Wenn der Minijob also weniger als 25 Prozent der Gesamttätigkeit ausmacht, kommt es zu einem kuriosen Ergebnis:

Der deutsche Arbeitgeber muß dann luxemburgische Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Minijobber erhält dann statt 400 Euro nur noch ca 350 Euro. Im Ergebnis ist dies für beide ein Vorteil:

Der Arbeitgeber zahlt geringere Arbeitgeberbeiträge, denn an die Knappschaft zahlt er gewöhnlich 30 Prozent, nun zahlen beide nur ca. 25 Prozent.

Der Arbeitnehmer ist sogar für seinen deutschen Job in Luxemburg rentenversichert !


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dermazz
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13 Jahren  ago  

Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort!

Dann kann ich das Ganze genau so weitergeben.


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gschneid
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13 Jahren  ago  

Liebe Alle, Ich habe das mal nachgelesen und auch im Gesetzestext angesehen. DIe Info ist nur bedingt richtig:Der Minijob eines Grenzgaengers (wohnhaft in D) in Deutschland , faellt nur dann unter den Sozialversicherungstisch, wenn der Arbeitgeber derselbe ist, wie der in Lux. Bei zwei unterschiedlichen Arbeitggebern ist esegal, wieviel Prozent der Taetigkeit in D ausgeuebt wird, es faellt sofort das gesamte Einkommen unter die Dt Sozialgeerichtsbarkeit. Das mag zwar in vielen EInzelfaellen nicht auffallen oder geprueft werden, ist aber so (leider). Viele Gruesse gschneid


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13 Jahren  ago  

Das kann eigentlich garnicht sein, steht im krassen Wiederspruch zum DBA.

Ansonsten könnte ja jeder AG die 20 Tage Regelung über einen Minijobvertrag in D umgehen.

Gibt's evtl nen link zum Gesetzestext?