Interessant, der Artikel bei Ratgeber/Beruf über die Vier-Tage-Woche für Pendler. Die Meinungen darüber sind geteilt... macht sowas Sinn? Dürfte auf jeden Fall für Stimmung sorgen... Was meint Ihr dazu?
Ich bin spät dran mit meinem Kommentar, sehe aber seltsamerweise, dass dieses Thema anscheinend nur wenige berührt. Ich finde die Idee super - in jedem Fall ein guter Ansatz Umwelt und Geldbeutel zu schonen. Weiterhin gibt es in Steinsel ein Unternehmen, das so etwas bei einigen Mitarbeitern schon lange in Praxis hat, aber mit Normalstundenpensum am Tag. D.h. es gibt Leute, denen reicht das Salär bei 4 Tagen Arbeit - vielleicht auch ein Vorteil des Standortes Luxemburg - und das Leben besteht ja nicht nur aus Arbeit.
Dies - als baldiger Rentner - könnte eine gute Alternative zur Altersteilzeit sein. Zum Glück habe ich noch eine Wohnung in Luxemburg, die mir aktuell den täglichen Heimweg erspart.
Seit viereinhalb Jahren arbeite ich so: 30% meiner Arbeitszeit absolviere ich zu Hause. Das geht gut, wenn man diszipliniert ist und einen guten Arbeitsplatz einrichten kann. Vieles lässt sich heutzutage per Mail, Internet und Telefon erledigen. Vor allem Aufgaben, die Ruhe erfordern, sind dafür geeignet - keine Kolleg/innen oder Klient/innen, die mich vom konzentrierten Arbeiten abhalten. Da ich für meinen Weg zur Arbeit fast 2 Stunden (eine Strecke, per Bahn) benötige, "spare" ich außerdem viel Zeit, wenn ich zu Hause arbeite. Die Autofahrt geht zwar meist schneller, verschlingt aber im Gegensatz zur Bahn (75 Euro/Monat) immerhin rd. 250 Euro/Monat, Unterhaltskosten wie Steuern, Versicherung, Verschleiß fürs Auto nicht mit berechnet. Das heißt, wenn ich daheim arbeite, spare ich Zeit, Geld und schone auch noch die Umwelt, und kann Aufgaben erledigen, die auf der Arbeit schwieriger zu erledigen sind.
@pendler111 - wenn ich das einfach einmal so salopp sagen darf "Zwei Deppen - ein Gedanke!" 🙂
Mich wuerde es doch auch sehr verwundern wenn ich, anteilig fuer in DE geleistete Arbeit, Steuern in DE abfuehren muesste.
Hat hiermit vielleicht jemand Erfahrung (vielleicht AliceWonder1? Vorrausgesetzt du wohnst in DE)
Schoene Gruesse
... davon hab ich auch noch nicht gehört. Ich muss das Einkommen im Arbeitsland versteuern, einen § in dem steht, dass ich dafür mind. 90% der Zeit in Lux sein muss, kenne ich nicht. @ Pommes: Wo hast Du das her? Und überhaupt - wer könnte sowas denn kontrollieren? @ Alice: Guter Kommentar
:bigsmile:
dann fragt mal die LKW-Fahrer, deren Arbeitgeber in LUXI sitzt, aber die im Ausland fahren und in DE wohnen, wo diese die Steuern bezahlen.
Jedenfalls nicht in Luxi-Land.
Steuerpflicht geht nämlich vom Arbeitsort/Einsatzort und der Dauer des Einsatzes aus, und nicht allein vom Sitz des AG.
So einfach ist das
Ist man nicht dort komplett steuerpflichtig, wo man "hauptsächlich" seiner Arbeit( Arbeitsort/Einsatzoert) nachgeht? Bei LKW-Fahrern ist das klar, dass sie den hauptteil ihrer Arbeit im Ausland nachgehen. Wenn aber ein Grenzgänger seiner Arbeit an einem Tag in der Woche von zu Hause nachgeht, so bleibt die gesamte Steuerverpflichtung doch in Luxemburg, oder? Oder gibt es da echt nicht definierte Lücken?
4.5 Besteuerung von Grenzgängern In Deutschland gilt das Prinzip der Besteuerung der Welteinkünfte. Dies bedeutet, daß grundsätzlich jeder mit Wohnsitz in Deutschland seine weltweiten Einkünfte hier versteuern muß. Da das häufig zur Doppelbesteuerung von Einkünften führen würde, gibt es mit vielen Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen, so auch mit Luxemburg. Grenzgänger nach Luxemburg sind in Luxemburg beschränkt steuerpflichtig für die Zeit, in der das Arbeitseinkommen dort erwirtschaftet wird. 4.5.1 Besteuerung der Grenzgänger nach Luxemburg ! Die Versteuerung des in Luxemburg erarbeiteten Lohnes erfolgt in Luxemburg. Möglichkeiten, im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung Werbungskosten, Sonderausgaben, aussergewöhnliche Belastungen u.ä. geltend zu machen, gibt es ähnlich wie in Deutschland. ! Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg wird das erworbene und bereits im Beschäftigungsland (Luxemburg) versteuerte Arbeitseinkommen im Wohnland (Deutschland) nicht mehr versteuert. ! Aber bezüglich des in Luxemburg erworbenen Arbeitseinkommens besteht Progressionsvorbehalt im Hinblick auf eventuell in Deutschland zu versteuerndes weiteres
Aktueller Artikel zum Thema:
Hallo zusammen,
bzgl. der Steuern: es ist in der Tat so, dass das Einkommen dort versteuert werden muss, wo es erzielt wird. D.h. für die Tage, die du in Luxemburg arbeitest, versteuerst du in L, für die Tage in D entsprechend in D. Desweiteren muss man die Sozialversicherungen entsprechend in D abführen (Rente,...).
Wenn die Stunden in 4 Tagen abgearbeitet werden sollen, gibt es auch ein Problem: die Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden. Hierüber hinaus dürfen nur eingeschränkt Stunden geleistet werden.
Hi, alles recht kompliziert. Dazu habe ich folgndes Gesetz (beim Europäischen Parlament) gefunden:
7. In Artikel 15 des OECD-Musterabkommens ist festgelegt, daß das Einkommen, das eine in einem bestimmten Staat wohnhafte Person (Grenzgänger) aus der Arbeit in einem anderen Staat erzielt, in dem letztgenannten Staat (Luxemburg) besteuert wird, sofern der Arbeitgeber der betreffenden Person in diesem Staat wohnt und sich die Person (Grenzgänger) in dem betreffenden Steuerjahr mehr als 183 Tage => in diesem Staat aufhält.
=> Sonst gilt man als entsendeter Arbeitnehmer
Doppelbesteuerungsabkommen verlangt 183 Tage Arbeit in Luxembourg. Liegt die Zeit darunter, kann doppelt (in L und im Wohnland) besteuert werden. Besonders betroffen: LKW-Fahrer gesehen in: http://www.wec-europa.org/download/mobilitaetshemmnisse_SLLR.pdf
Zuder 4-Tage-Woche: Das mit der Regelarbeitszeit stimmt so, aber soweit ich weiß nur in Tarifverträgen. Sonst ist es reine Verhandlungssache zwischen AG und AN,
Als Ergänzung: So verhält es sich für LKW-Fahrer:
Für LKW – Fahrer gilt ab dem 01.01.2006 die Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg. Danach ist der Lohn der LKW – Fahrer anteilig in Deutschland und Luxemburg zu besteuern. Das Verfahren ist kompliziert. Grundsätzlich gilt: Fahrten außerhalb Luxemburgs werden in Deutschland besteuert. Durchquert der Fahrer an einem Tag mehrere Staaten, wird der Tageslohn auf die Staaten gleichmäßig verteilt. Beispiel: Der Fahrer fährt von Luxemburg über Belgien, und die Niederlande nach Deutschland. Es ergibt sich folgende Aufteilung: 25 :25:25:25. Im Ergebnis sind 75% des Tageslohns in Deutschland zu versteuern. Die Verständigungsvereinbarung ist zum 01.07.2005 in Kraft getreten und findet Anwendung ab dem 01.01.2006. Auf Antrag können LKW – Fahrer noch bis zum 30.06.2006 auch für rückwirkende Jahre abgeschlossene Steuerverfahren wieder aufrufen und eine Änderung beantragen. Die Fahrer sollten allerdings darauf achten, ob die Verständigungsvereinbarung in ihrem individuellen Fall günstiger ist, als die alte Rechtslage. Dies hängt von den Fahrtrouten ab. Grundsätzlich ist die Verständigungsvereinbarung günstiger als die alte Rechtslage. Diese war durch ein BMF – Schreiben aus dem Jahre 2002 dahingehend festgelegt worden, dass eine stundenmäßige Aufteilung der Tageslöhne erfolgen musste.