Hallo, ich habe die Möglichkeit, in Lux. bei eine privaten Unternehmen zu arbeiten....allerdings unter ziemlich ausbeuterischen Bedingungen. Zudem sagen sie: wenn Sie den vertrag unterschreiben, MüSSEN Sie für ein Jahr bleiben. ist sowas legal?:neutral:
Quatsch! Kannst Du ruhig unterschreiben, es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und die vertragliche ist somit Wirkungslos.
Die gesetzliche Kündigungsfrist wäre nur dann "ausgehebelt", wenn die vertragliche zu Deinen Gunsten wäre, was aber hier nicht der Fall ist da Du ja für ein Jahr bleiben müsstest.
Überlege Dir vorher ob Du dort überhaupt anfangen willst... es fängt ja schon gut an :smoking:
Das habe ich aber auch gerade gedacht. So einen Vertrag würde ich garantiert nicht unterschreiben, wenn ich es noch einmal damit zu tun hätte. Bevor ich mich ausbeuten lassen würde, da würde ich lieber weiterschauen und abwarten, ob sie etwas anderes bietet. Man muss nicht um jeden Preis in Lux arbeiten!
Unter solchen Bedingungen schon garnicht und wenn mir schon jemand drohen würde, entweder sie bleiben ein Jahr oder.... Nee, nee, soviel könnte mir keiner zahlen, dass ich da anfangen wollte!
Ja, ich finde das auch sehr suspekt....es gibt nicht mal eine Probezeit! Zudem weiss ich, dass die da Riesenprofite machen, davon kriege ich aber nichts ab. Ich denke, ich werde das nicht unterschreiben, wie kleesi sagt "das fängt ja gut an". Nachher stehen in dem vertrag noch andere seltsame Dinge, von denen sie mir nichts erzählt haben....Also, wenn das jetzt ein toller Job wär, mit viel Geld und Sicherheit, ist aber nur Freelancer für einen Hungerlohn....wahrscheinlich deshalb ihre Klausel, weil ihnen sonst die Mitarbeiter ständig weglaufen...
Also Zeitverträge sind in Luxembourg legal. Nennt sich Contrat de travail à durée déterminée und ist im Arbeitsgesetz geregelt. Vorteile haben beide Seiten: der AG braucht nach Ablauf des Vertrages nicht zu kündigen, der Vertrag läuft von selbst aus. Ist also oftmals, wie Jürgen1964 bereits sagte, eine Schwangerschaftsvertretung o.ä. Vorteil für den AN: er kann nicht gekündigt werden, ausser aus schwerwiegendem Grund (motiv grave). Da muss man aber schon die Kasse klauen.... Man hat also einen sicheren Arbeitsplatz für die Dauer des Vertrages. Ob das Gehalt einem Hungerlohn entspricht, kann ich nicht sagen.
Tiegerblume: also "hungerlohn" kann gar nicht sein, da es in Lux einen Mindestlohn gibt. wenn das ein hungerlohn ist, frage ich mich, was das ist, was die Mehrheit in Ostdeutschland verdient...
Ostdeutsctsche AN verdienen im Vergleich zu Chinesischen AN ein Vermögen... Äpfel mit Birnen zu vergleichen bringt hier nichts! :peace:
Kurz und bündig..... auf den Vertrag nicht eingehen bevor er geprüft wurde von einer Gewerkschaft. Die Dauer ... 1 Jahr....: vielleicht denkt der Ag auch an die Rente. Dort heißt es ja, dass man mindestens 1 Jahr in Lux gearbeitet haben muss um später eine Rente zu erhalten. ( Man weis ja nie wie wer was denkt....)
Das ganze ist sehr Merkwürdig. Meines Erachtens ist man selbstständig und hat ein Auftraggeber-Kundenverhältnis oder man ist Nichtselbstständig und hat einen Arbeitsvertrag. Bei letzterem zählen gesetzliche arbeitsrechtliche Regelungen, bei ersterem nicht. Sollte dies vom "Arbeitgeber" vorgeschlagen worden sein, rate ich: Finger weg!