Hallo,
weiss jemand hier zufällig wie die Regelung bezüglich des Versicherungsschutzes nach einer Kündigung ist? Konkret geht es darum, dass die Kündigung mit Wirkung zum 31.7. ausgesprochen werden soll und der neue job erst zum 1.9. beginnt.
Ist man dann im August sozialversichert oder nicht? Falls nein, welche Möglichkeiten bestehen wenn man sich nicht direkt arbeitslos melden will? - bin mir gar nicht sicher ob das für den einen Monat geht.
Ich wäre sehr dankbar über Eure Hilfe.
Viele Grüsse