Hallo zusammen!
Ich wurde in einer Bank befristet für ein Jahr eingestellt (Mutterschaftsvertretung) und nach Ablauf wurde nun der Vertrag nochmal für 3 weitere Monate verlängert (als Begründung wurde ein fiktives Projekt angegeben).
Daher meine Frage zu der Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen in Luxembourg (CDD): Wie oft darf mein Vertrag verlängert werden und ab wann gelte ich als unbefristet?
Ich habe da mal was von max. 2 Verlängerungen mit einer insg. maximalen Vertragslaufzeit von 2 Jahren gehört, aber leider finde ich das lux. Arbeitsrecht nicht auf deutsch und im Kollektivvertrag steht auch nix darüber. Dürfte mein Vertrag nun nur noch einmal und dann auch nur für max 9 Monate verlängert werden? Worauf sollte ich achten, falls es dazu kommt?
Vielen Dank für eure Hilfe!