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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Verlängerte Übergangsfrist für die Sozialversicherungspflicht für Grenzgänger  

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Vera79
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2 Jahren  ago  

Die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union hat ihren Leitfaden zur Telearbeit aktualisiert, um eine Verlängerung des Übergangszeitraums für die Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Diese Übergangsfrist, die im Juni letzten Jahres eingeführt wurde, sieht eine administrative Duldung vor, die es Grenzgängern ermöglicht, weiterhin in Form von Telearbeit von zu Hause aus zu arbeiten, ohne befürchten zu müssen, ihre Sozialversicherungszugehörigkeit zu ändern, falls die Schwelle überschritten wird Europäische Gesetzgebung.

Aufgrund dieser Wegleitung verlängert sich die Übergangsfrist um 6 Monate und läuft somit bis zum 30.06.2023.

Ziel dieser Verlängerung ist es, den Betroffenen einen stabilen Rahmen für die Durchführung grenzüberschreitender Telearbeit zu bieten und gleichzeitig der Verwaltungskommission die Möglichkeit zu geben, weiter an einer dauerhaften europäischen Lösung zu arbeiten. Auch Gespräche mit Nachbarländern über ein bilaterales oder multilaterales Abkommen werden in dieser Zeit fortgesetzt.

Diese Bestimmung gilt nur für den Bereich der sozialen Sicherheit. Steuerbestimmungen werden durch spezifische separate bilaterale Abkommen geregelt.

Vom Ministerium für Soziale Sicherheit mitgeteilt

https://mss.gouvernement.lu/fr/actualites.gouvernement%2Bfr%2Bactualites%2Btoutes_actualites%2Bcommuniques%2B2022%2B11-novembre%2B22-teletravail-periode-transitoire.html


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info
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2 Jahren  ago  

Eine gute Nachricht, allein mir fehlt der Glaube das Deutschland die Message als Mitleid der EU es versteht 😳


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Grenzgaenger2014
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2 Jahren  ago  

Solange die Steuernazis nicht nachziehen bringt das gar nichts.

Wohl dem der einen Arbeitgeber hat, der ein Auge zudrückt und das Thema locker angeht. 🙁


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toaster790
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2 Jahren  ago  

Hi,

Kann mir bitte jemand genau erklären was das nun bedeutet ? Ich verstehe es so, man kann bis zum 30.06.23 mehr als 50 Tage Homeoffice machen, und muss sich keine Sorgen um die Sozialversicherungsbeiträge machen, sondern nur um die Steuer ? Ist das so richtig ?

 


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3714 Messages

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2 Jahren  ago  

ja, richtig verstanden.


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Saar74
76 Messages

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2 Jahren  ago  

Mal eine Frage zu den 50 Tagen....

Wenn ich in Lux optiert habe, wie als ansässiger besteuert zu werden, dann muss in der Lux Steuererklärung doch bestätigt werden, das mindestens 90% des Welteinkommens in Luxemburg steuerpflichtig sind.

und dazu gehört doch auch gem. Erklärung:

(Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, bei denen ein anderer Staat als Luxemburg gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht innehat, sind in Höhe des in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkommens, das maximal 50 Arbeitstagen entspricht, den in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünften gleichzustellen);

heißt das jetzt nicht, dass wenn ich mehr als 50Tage HomeOffice habe, den Steuerstatus als ansässiger verliere?

Danke


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Fredde
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2 Jahren  ago  

Ja.

 


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Luxi
163 Messages

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2 Jahren  ago  

In den meisten Fällen sogar deutlich unter 50 Tagen, da bei Gleichverteilung der Arbeitszeit und des Verdienstes bei z.B, angenommenen 220 Arbeitstagen/Jahr die 90% Grenze ja schon bei 22 Tagen gerissen wird. Hier könnte je nach Einkommen zwar noch die alternative Bedingung der Obergrenze von 13.000 nicht in Lux steuerpflichtigen Einkünfte zum Tragen kommen, aber das sollte jeder selbst für sich im Auge haben.


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Fredde
363 Messages

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2 Jahren  ago  

Die 50 Tage sind auch eine Ausnahme! Wurde hier im Forum ja auch schon sehr intensiv diskutiert