Die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union hat ihren Leitfaden zur Telearbeit aktualisiert, um eine Verlängerung des Übergangszeitraums für die Mitgliedstaaten zu ermöglichen.
Diese Übergangsfrist, die im Juni letzten Jahres eingeführt wurde, sieht eine administrative Duldung vor, die es Grenzgängern ermöglicht, weiterhin in Form von Telearbeit von zu Hause aus zu arbeiten, ohne befürchten zu müssen, ihre Sozialversicherungszugehörigkeit zu ändern, falls die Schwelle überschritten wird Europäische Gesetzgebung.
Aufgrund dieser Wegleitung verlängert sich die Übergangsfrist um 6 Monate und läuft somit bis zum 30.06.2023.
Ziel dieser Verlängerung ist es, den Betroffenen einen stabilen Rahmen für die Durchführung grenzüberschreitender Telearbeit zu bieten und gleichzeitig der Verwaltungskommission die Möglichkeit zu geben, weiter an einer dauerhaften europäischen Lösung zu arbeiten. Auch Gespräche mit Nachbarländern über ein bilaterales oder multilaterales Abkommen werden in dieser Zeit fortgesetzt.
Diese Bestimmung gilt nur für den Bereich der sozialen Sicherheit. Steuerbestimmungen werden durch spezifische separate bilaterale Abkommen geregelt.
Vom Ministerium für Soziale Sicherheit mitgeteilt