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Forum / Arbeitswelt

Verhalten bei Kündigung durch den Arbeitgeber  

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Sven
44 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wie soll man sich als Arbeitnehmer (unbefristeter Vertrag, 4 Jahre Betriebszugehörigkeit) bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verhalten? Was kann ich tun wenn die Kündigung persönlich übergeben wird? - Muss ich direkt unterschreiben oder kann ich darauf bestehen dieses erstmal von einem Anwalt prüfen zu lassen?

Muss ich eine Kündigung bei Zustellung per Einschreiben annehmen?

Ist eine Kündigung automatisch nichtig wenn kein Grund angegeben wurde?

Leider ist die wirtschaftliche Situation sehr schlecht und wir warten eigentlich täglich auf die Kündigung. In diesem Fall würde ich gerne vorbereitet sein.

Schonmal Dank für Tipps!


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

anwalt nehmen und kündigung prüfen.wenn kein grund drin steht,würde ich stutzig werden.hast du kinder,bist du verheiratet,dann kann es sein,das deine kündigung sogar zurückgezogen werden kann/muss. verhalten : du hast nur 2 monate kündigungsfrist (ausser in deinem vertrag steht was anderes (länger als 2 monate)).


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Hallo Sven,

der Kündigung als solches kannst du kaum entgehen, es sei denn sie ist Dir noch nicth zugegangen. Dann könntest Du theoretisch durch eine Krankmeldung Zeit schinden, wovon ich aber nicht so viel halte. Direkt unterschreiben würde ich gar nix! Da kriegt man flott was untergejubelt und m Stress fällt man drauf rein: Lieber sagen: ich sehe mich im augenblick nicht in der Verfassung irgendwas zu unterschreiben! Eine Kündigung muss in Luxemburg nicht sofort begründet werden. Du musst die Gründe innerhalb von 4 Wochen anfragen. Und die haben dann die Pflicht, Dir zu antworten innerhalb von 4 wochen. Du wiederum wird diesen Gründen (ganz generell) widersprechen und mit Klage drohen und ein Gespräch zur Vermeidung der Klage drohen. Handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung, dann könnte es sein, dass die Kündigungsfrist sich verdoppelt ( so ist das jedenfalls im finanzsektor) und von Haus aus mal 1 Monat abfindung zu zahlen ist.

Alles gute


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Spotted
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15 Jahren  ago  

Hi Sven, ich rate Dir eins sofort schriftlich nach Erhalt den Grund fragen. Wenn Du eine Kündigung unterschreibst dann akzeptierst Du sie als solche und dann kann es sogar sein, dass Sie dir kein Arbeitslosengeld zahlen. Ist einem Bekannten von mir passiert. Wenn Du die Kündigung erhälst sofort zur Gewerkschaft..die helfen Dir dabei und dann bekommst du auch evtl. einen Monat Gehalt oder sonstigen Bonus ausgezahlt! Also Augen auf und estmal gar nichts unterschreiben! LG & ich hoffe es passiert nicht!


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Spotted
61 Messages

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15 Jahren  ago  

Aber mal generell die Frage wenn einer einen run off macht?! weiss jemand ob das dann als normale KÜndigung gilt?! Oder werden auch evtl. Sozialpläne erstellt?


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Mephisto
102 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo, so wie ich die Sache sehen kann man bei einer Kündigung nicht viel machen, man wird kaum wiedereingestellt.

Der Kündigungsschutz ist nicht so streng wie in Deutschland.

Im Prinzip kann man nur um eine gute Abfindung streiten, eine Wiedereinstellung wird nicht möglich sein.

Oder ?


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Mensa
41 Messages

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15 Jahren  ago  

Auf eine Wiedereinstellung bei ausgesprochener Kündigung zu klagen halte ich für relativ aussichtslos. Besser ist es, sich auf eine möglichst hohe Abfindung zu einigen und die Ausstellung eines ordentlichen Arbeitszeugnisses.

Ich habe es so gemacht, als letztes Jahr mein Arbeitgeber sich von mir trennte. Nach einem kurzen Schriftwechsel mit dem Anwalt haben wir uns dann auf die Zahlung von 9 Monatsgehältern für 9 Jahre Betriebszugehörigkeit geeinigt. Mit der verlängerten Kündigungsfrist von 4 Monaten hatte ich somit insgesamt 13 Gehaltszahlungen, für die ich nicht mehr im Betrieb erscheinen musste.

Ich denk das war o.k. zumal der AG Personal reduzieren musste, Aufgrund wirtschaftlicher Gründe....


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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15 Jahren  ago  

Tja und wie ist es dem Threaderöffner ergangen????? Ist mittlerweile schon eine zeitlang her...