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Forum / Arbeitswelt

Verbeamtung + Selbstständig  

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Hannetraud
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2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich bin beim Staat verbeamtet, lebe in Deutschland und möchte eine freiberufliche Tätigkeit als yogalehrer anmelden, bei der ich nur wenige Stunden arbeiten möchte.

Kennst sich jemand mit dieser Situation aus?

Was macht mehr Sinn diese in Deutschland oder in Luxemburg anzumelden?

Muss ich in Luxemburg wohnen, um eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden?

 

Viele Grüße


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FranzVonTalier124
Die Stadt der fliegenden Bücher | Zamonien | 119 Messages

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2 Jahren  ago  

Frage 3: nein. Aber aufpassen mit der Rechtsform bzw. der "Art der Selbstständigkeit"


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oernie
1266 Messages

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2 Jahren  ago  

es wundert mich schon ein bischen dass ein Beamter nicht weiss wo er das nachschlagen soll.

kleine Hilfe: Beamtenstatut Chapitre 5, Art.14


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Hannetraud
3 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo 

es geht hier nicht um das Nachschlagen. Das passende Gesetz kenne ich. es geht hier viel mehr darum, was steuerlich Sinn macht und ob jemand selber Erfahrungen diesbezüglich hat. 

Grüße Hannetraud


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ondskapt
423 Messages

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2 Jahren  ago  

In dem Artikel 5 steht klipp und klar, dass es einem Beamten verboten ist u.a. eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben...:

"Il est interdit au fonctionnaire d’exercer une activité commerciale, artisanale ou industrielle, une profession libérale ou une activité rémunérée du secteur privé ..."


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Hannetraud
3 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo Ondskapt,

der Satz ist nur halb aufgeführt. Zur Klarheit habe ich ihn vervollständigt.

"....qui n'aurait pas été autorisée au préalable par le Gouvernement en conseil."

Es ist sehr wohl erlaubt, wenn die Regierung ihr Einverständig gibt.

Somit wäre die Gesetzeslage jetzt geklärt und eventuell hat jemand eine Antwort auf MEINE FRAGE.

Liebe Grüße


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misterx
1 Messages

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2 Jahren  ago  

Der Satz geht weiter:

"Il est interdit au fonctionnaire d’exercer une activité commerciale, artisanale ou industrielle, une profession libérale ou une activité rémunérée du secteur privé sans l’autorisation préalable du ministre du ressort prise sur avis préalable conforme du ministre de la Fonction Publique et de la Réforme Administrative"

Mit Genehmigung ist es möglich.


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Maisy
167 Messages

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2 Jahren  ago  

Mit einer Genehmigung kannst du das machen, das steht auch so im Gesetz.

Wenn du keine weiteren Einkünfte in Deutschland kast, würde ich es in Luxemburg anmelden.  Dann hast du nur eine Steuerklärung und es könnte auch günstiger sein. 


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Vera79
1791 Messages

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2 Jahren  ago  

Nachdem geklärt ist DASS du es darfst hier noch die Frage WIE du das in L machen müsstest. Fällt dein Wunsch in diese Liste?

https://guichet.public.lu/de/entreprises/creation-developpement/autorisation-etablissement/autres-professions-liberales/autres-professions-sante.html