Hallo zusammen,
ich bin beim Staat verbeamtet, lebe in Deutschland und möchte eine freiberufliche Tätigkeit als yogalehrer anmelden, bei der ich nur wenige Stunden arbeiten möchte.
Kennst sich jemand mit dieser Situation aus?
Was macht mehr Sinn diese in Deutschland oder in Luxemburg anzumelden?
Muss ich in Luxemburg wohnen, um eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden?
Viele Grüße