Hallo, und frohes neues Jahr an alle ! Als Grenzgänger in Luxemburg habe ich folgende Fragen : Ich bin 52 Jahre alt, wohne in D und arbeite seit über 5 Jahren in einer luxemburger Firma. Ich wurde mit einer 4-monatigen Kündigungsfrist zum 15.02.13 leider gekündigt, und jetzt stellen sich die Fragen wie folgt : a) Der gesetzl. Mindesurlaub beträgt 25 Tage, oder ? Und über 50-jährige bekommen 2 Tage zusätzlich, also dann 27 Tage. Ist die richtig ? b) Meinen Resturlaubs-Anspruch für 2013 muss ich wie folgt berechnen : 27 (?) Tage / 12 Monate x 1 Monat für Januar = 2,25 Tage Ist es richtig, dass der Februar nicht mitzählt, weil ich bis 15. gekündigt wurde ? Und wie soll ich den restlichen Urlaub nehemen ? 2 volle Tage plus 2 Stunden (0,25 Tage = 2 Std. v. 8 Std.) ? c) Ich habe auch gelesen, dass gekündigten AN ein Sonderurlaub bis zu 6 Tagen zusteht, wenn sie sich nachweislich bei neuen Firmen vorstellen. Gilt dies auch heute noch ?
Vielen Dank schon jetzt für die verlässlichen Antworten.
MJ