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Forum / Arbeitswelt

Urlaubsanspruch Luxemburg  

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MJunk
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12 Jahren  ago  

Hallo, und frohes neues Jahr an alle ! Als Grenzgänger in Luxemburg habe ich folgende Fragen : Ich bin 52 Jahre alt, wohne in D und arbeite seit über 5 Jahren in einer luxemburger Firma. Ich wurde mit einer 4-monatigen Kündigungsfrist zum 15.02.13 leider gekündigt, und jetzt stellen sich die Fragen wie folgt : a) Der gesetzl. Mindesurlaub beträgt 25 Tage, oder ? Und über 50-jährige bekommen 2 Tage zusätzlich, also dann 27 Tage. Ist die richtig ? b) Meinen Resturlaubs-Anspruch für 2013 muss ich wie folgt berechnen : 27 (?) Tage / 12 Monate x 1 Monat für Januar = 2,25 Tage Ist es richtig, dass der Februar nicht mitzählt, weil ich bis 15. gekündigt wurde ? Und wie soll ich den restlichen Urlaub nehemen ? 2 volle Tage plus 2 Stunden (0,25 Tage = 2 Std. v. 8 Std.) ? c) Ich habe auch gelesen, dass gekündigten AN ein Sonderurlaub bis zu 6 Tagen zusteht, wenn sie sich nachweislich bei neuen Firmen vorstellen. Gilt dies auch heute noch ?

Vielen Dank schon jetzt für die verlässlichen Antworten.

MJ


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Bin zwar kein Rechtsanwalt, lese aber das Arbeitsrecht wie folgt: - AN in L haben einen Anspruch von 25 Urlaubstagen entsprechend 5 Wochen - über 50 jährige haben bei Banken einen Anspruch auf zwei zusätzliche Urlaubstage (andere Tarifverträge kenne ich nicht); arbeitsrechtlich gibt es das NICHT - gem. § 233-7 gelten Teilmonate mit mehr als 15 Tagen als ganze Monate; also würde der Februar nur halb zählen - auch gem. § 233-7 gelten Teilurlaubstage als halbe Tage bzw. ganze Tage, wenn sie > als ein halber Tag sind Also: wenn ich oben alles richtig wieder gegeben habe, berechnet sich dein Anspruch wie folgt: 2013 = 25 Tage Januar = 25 / 12 = 2,083 Februar = 25 / 24 (halber Monat) = 1,041 zusammen also 3,12 Tage, also 3,5 Tage Anspruch für 2013

ABER: ist der 15.02. der Beginn oder das Ende der Kündigungsfrist? Ist es der Beginn der Kündigungsfrist, musst du deinen Urlaubsanspruch natürlich bis zum Ende der Kündigungsfrist (15.06.2013) rechnen!

Den von dir angesprochene Sonderurlaub von 6 Tagen gibt es wirklich. Leider kann ich mich nicht mehr an den geltenden Gesetzestext erinnern (bzw. die Stelle, wo es stand). Wenn sich der AG querstellt, einfach mal bei der Gewerkschaft nachfragen.

Viel Glück beim Suchen einer neuen Arbeitsstelle!


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Hallo, also wenn dei AG gekündigt hat, wird Er dein Resturlaub Auszahlen. Ich geb Dir den Tip: laß dir das Formular E 301 und eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Gruss Jürgen


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steffi1987
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12 Jahren  ago  

Hallo alle zusammen,

ja so kenne ich das auch , der Resturleub wird in den meisten Fällen ausgezahlt.Der AG muss dir ein Certificat du Travail für das ADEM ausstellen ( benötigst du auch für das deutsche AA).Desweiteren bist du verpflichtet, dich sofort arbeitslos zu melden, wenn du die Kündigung bekommen hast. Viel Glück weiterhin!


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MJunk
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12 Jahren  ago  

Hallo, Vielen Dank an alle für die freundlichen Antworten. Das hat mir schon sehr viel weitergeholfen. Im einzelnen : an Obiwan : 1) Meine Kündigung läuft bis zum 15.02.13 einschliesslich (letzter Arbeitstag). 2) Mit dem Ende der Kündigungsfrist meinst Du nicht den 15.06.13, oder ? Du meinst den 15.02.13. 3) das mit den 2 zusätzlichen Tagen für über 50-jährige gilt wirklich nur für den Bankensektor ?

an Juergen1964 und steffi1987 : Ich mach(t)e bisher die Löhne selbst, auch für mich selber. Und den Resturlaub will ich mir nicht auszahlen, sondern nehmen. Oder MUSS ich mir den auszahlen ?

Bei der ADEM habe ich schon nachgefragt. Da ich vorrangig in D ALG I beziehen werde, muss ich erst dort den Antrag hierzu stellen, und mit diesem schriftlichen Antrag (bzw. Genehmigung) erst bei der ADEM vorstellig werden und auch dort ALG in Luxemburg beantragen (die Differenz zwischen deutschem und lux. ALG). So sagten die mir jedenfalls. Ist dies so richtig ? Die endgültige Arbeitsbescheinigung und die E 301 muss dann mein Nachfolger für mich ausstellen.

Vielen Dank nochmals, und schon jetzt danke für die weiteren Beantwortungen meiner neuen Fragen

SLG MJ


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rudi68
89 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo,

Differenz zwischen deutschem und luxemburgischem ALG? Seit wann bekommt man ALG aus Luxemburg? Meines wissens hast du nur Anspruch auf ALG uas Deutschland.

Gruß

Rudi


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MJunk
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12 Jahren  ago  

Hallo, Rudi,

Die ADEM hat mir telefonisch zugesagt, dass ich die Differenz des deutschen und luxemburgischen ALG dort beantragen könnte, wenn die Höhe meines ALG in D feststeht.

Auf jeden Fall kann ich es ja mal beantragen. Ob es genehmigt wird, ist sowieso noch offen..

Grus MJ


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Juergen1964
833 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo, ich hab den Durchgang mit ALG1 mitgemacht. Du bekommst das ALG 1 erst: Wenn du dein Formular E 301 ausgefüllt beim ADEM Lux. abgibst. Dann erhälst du nach einige Zeit das Dokument U1 von ADEM Lux. und gibst das bei dein Deutschen Arbeitsamt ab. Dauert zwischen 3-6 Wochen. Und Differenz Arbeitslosengeld gibt es nicht. Gruß Jürgen


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steffi1987
32 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo,

da muss ich meinem Vorschreiber recht geben...du musst besagtes Dokument welches du mit dem Certificat de Travail erhältst beim ADEM abgeben und das was du von denen zurückbekommst beim deutschen AA abgeben. Anhand deiner Einkünfte der letzten zwei Jahre wird dein Anspruch errechnet und das AA regelt evtl Differenzen direkt mit dem ADEM . Also bei mir war das ADEM relativ schnell mit der Zusendung der Unterlagen ( war ganz überrascht ^^).

Ob du dir den Urlaub selber auszahlen musst, kann ich dir leider nicht sagen ... :.(


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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12 Jahren  ago  

Vorsicht mit dem Urlaub. Das Arbeitsamt in D rechnet den ausbezahlten Urlaub mit an!!! und du erhälst später erst ALG aus D. Also Urlaub nehmen....

Kleiner Tipp am Rande: gehe doch zur Gewerkschaft, die haben auch Büros mit Sprechstunden in D


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Nur noch zur Vollständigkeit: die Höhe des Urlaubs von 25 Tagen ist unabhängig vom Alter, guckst du auch hier:

http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/conges-jours-feries/annuel/conge-legal-annuel/index.html

Übrigens: wer bei einer Bank arbeitet, bereits 25 Berufsjahre hat und noch keine 50 Jahre alt ist, bekommt einen zusätzlichen Tag Urlaub. Dieser wird mit den beiden Tagen ab 50 verrechnet, sobald man 50 ist. Nur mal so gesagt....


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info
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12 Jahren  ago  

Ich widerspreche ganz klar der Aussage das es keine Differenzgeldzahlung beim Arbeitslosengeld aus Lu gibt.

Das gibt es seit längerem, allerdings zahlt Lu an D und D gibt 0,0 Euro an die Arbeitslosen weiter, es wird zu 100% im ALG1 Satz verrechnet. Die Zahlung aus Lu entlastet lediglich den Haushalt in D.