Hallo zusammen,
vllt findet sich hier im Forum ein Experte in Sachen Arbeitsrecht:wink:. Ich bin bei einem Finanzdienstleister tätig, der nur an den Bankenkollektivvertrag angelehnt ist, d.h. der Tarifvertrag gilt leider für unser Unternehmen nicht, daher wohl nur die allgemeine Gesetzgebung hier in Luxemburg.
Meine Frage nun: Darf der Arbeitgeber den Mitarbeitern vorschreiben, wann er seinen Urlaub zu nehmen hat? Neuerdings wurde uns vorgeschrieben, im ersten Quartal 2010 mind. 5 Urlaubstage zu nehmen:sad:. Anzumerken wäre hier noch, dass bereits 2 längere Urlaubssperren (jeweils 6 Wochen) im Jahr bestehen wegen erhöhtem Arbeitsaufkommen.
Ist die Urlaubsvorschrift durch den AG generell zulässig? Gibt es hierzu event. einen Gesetzesauszug?
Merci und viele Grüße, Urlaubsreif 2010