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Forum / Arbeitswelt

Urlaub im Festvertrag  

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Pearlie
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14 Jahren  ago  

Hallo, erstmal Entschuldigung für den Titel, der nicht genau das Problem darstellt, aber kurz und prägnant ging nicht.

Frage: Wenn man in einem Festvertrag (25 Tage Urlaub) ist, kann der Arbeitnehmer dann plötzlich vorschreiben, dass sämtliche Urlaube erst dann genommen werden, wenn die entsprechende Anzahl an Urlaubstagen bereits erwirtschaftet wurde? Konkret: Auf 1 Monat gerechnet wären das etwa 2,08 Tage - um also einen 2wöchigen Urlaub zu machen, muß man bis Mai warten und darf natürlich von Januar bis Ende April noch keinen Tag verbraucht haben. Ich ging bisher davon aus, dass der AN seinen Jahresurlaub frei planen kann, mit dieser Regelung wäre es ja z.B. unmöglich, im Januar oder Februar z.B. eine Woche Skiurlaub zu machen (nur mal als fiktives Beispiel zur Verdeutlichung).

Das Problem ist bei dieser Regelung, dass eine längerfristige Planung im Team kaum möglich ist, bzw. sich die größeren Urlaube für alle auf Ende des Jahres konzentrieren müssen, was nicht wirklich gut funktioniert.

Bisher habe ich leider keine konkrete Aussage dazu irgendwo nachlesen können, lediglich, wieviel Urlaubsanspruch ein AN hat, aber nicht, ob o.g. firmeninterne Regelung (nicht schriftlich, kein Betriebsrat) rechtens ist.

Vielen Dank schonmal für Mithilfe (genial wären natürlich hilfreiche Links, um was schriftliches zu haben)


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Hexe
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14 Jahren  ago  

Im Allgemeinen ist es üblich den Urlaub auch schon im voraus zu genehmigen. Zumindest bei Angestellten, die schon länger im Team sind.

Fakt ist jedoch, dass der AG im Falle des Falles (Kündigung - egal von welcher Seite) auf den zuviel im voraus genehmigten Urlaub sitztenbleibt und keine Ansprüche auf Rückerstattung hat.

Ich glaube, ich hatte dazu mal einen Text ... ich such nochmal.


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wonni10
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14 Jahren  ago  

Hallo Pearlie,

durch den Newsletter von diegrenzgaenger.lu bin ich auf folgende tolle Internetseite gestoßen: www.guichet.lu Ich bin richtig begeistert, denn da gibt es Infos zu allen verwaltungstechnischen Lebenslagen. Auch Urlaub. :bigsmile:

Da habe ich folgendes gefunden: Festlegung der Daten des gesetzlichen Urlaubs Außer in verschiedenen Tätigkeitssektoren (Beispiel: Gastronomiegewerbe, Landwirtschaft/Gartenbau) oder im Falle von verschiedenen Arbeitnehmerkategorien (Beispiel: Auszubildende), können Arbeitnehmer ihre Urlaubstage nach Belieben festlegen, wobei sie jedoch Folgendes berücksichtigen müssen:

•die Bedürfnisse des Unternehmens; •die berechtigten Wünsche anderer Arbeitnehmer (Beispiel: Vorrang für Personen mit Kindern in einigen Unternehmen). Der Arbeitgeber darf die Urlaubsdaten der Arbeitnehmer nur aus außerordentlichen betriebsbedingten Gründen ändern.

Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer den Urlaub verweigern, wenn dieser für den bereits abgelaufenen Teil des Jahres unentschuldigte Fehlzeiten aufweist, die mehr als 10% seiner regulären Arbeitszeit ausmachen

Du solltest aber selbst einmal reinschauen. Echt sehr nützlich diese Seite. Viele Grüße