DELETE ME
Danke, mimsafreddi, ich hatte das nicht zu fragen gewagt.
@ tolguen (ist das eigentlich Mundart für "tollkühn"?): Rechtlich gesehen hast du wohl schon Anspruch darauf, den Urlaub ausbezahlt zu bekommen, aber Du musst schon arg von Deinem Arbeitgeber gebeutelt worden sein, wenn Du das bei dieser Vorgeschichte ernsthaft in Erwägung ziehst. Übrigens: nicht vergessen, dass Du in Luxemburg arbeitest. Solltest Du Deinen Arbeitsplatz nochmals wechseln wollen oder müssen, kann es sein, dass Du Dich in der Situation als "verbranntes Kind" wiederfindest.
Ihr sprecht mir aber so etwas von aus der Seele. Ich habe gerade beim Lesen nur den Kopf geschüttelt und da wundert man sich, dass es in Lux. stetig bergab geht - bei so einer Moral ist das ja echt kein Wunder!
Du wolltest schon noch ein Zeugnis von Deinem jetzigen Arbeitgeber, oder?
Feuerstein, lass es mich so ausdrücken: sollte "tolguen" auf seinem Recht zur Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs bestehen, dann werden die Arbeitgeber in Luxemburg seinem Wunsch, der nunmehr eingangs zu lesen ist ("DELETE ME"), bei künftigen Bewerbungen sicherlich gern nachkommen, ohne dass er da besonderen Nachdruck ausüben müsste.
Ich fasse aber gerne für die Nachwelt nochmals die Eckdaten zusammen: Arbeitsvertrag selbst gekündigt zum 31.05.2014 Autounfall am 06.05.2014 deshalb krankgeschrieben bis 16.05.2014 Resturlaubsanspruch 11 Tage ursprünglicher Antritt des Resturlaubs: 14.05.2014 2 Tage Resturlaub, die nicht genommen werden können -> müssten die nicht eigentlich ausgezahlt werden?
:bigsmile: