Was sagt den das Luxemburgische Arbeitsgesetz bezüglich Urlaub bei Umzug? In Belgien bekommt man da einen Tag frei. Ist das auch in Luxemburg der Fall?
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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Weiß jemand, wie es aussieht, wenn man am Ende des befristeten Arbeitsvertrages, also die letzten beiden Arbeitstage ausziehen muss? Das Recht auf Sonderurlaub sollte doch trotzdem bestehen?
Und muss die Bescheinigung eine Ummeldebescheinigung sein oder kann dies z.B. auch eine Kopie des neuen Mietvertrags sein?
Vielen Dank im Voraus!
Laut Code du travail ist jegliche Art von Umzug zu Sonderurlaub berechtigt. Darin steht nichts von "nur Einzug" etc.! Die entscheidende Frage, die darin aber nicht erklärt ist, ist wie es mit dem Nachweis für diesen Umzug läuft. Ich habe gelesen, dass eine Ummeldebescheinigung verlangt wird. Aber kann diese auch nachgereicht werden, da man sich ja im Normalfall erst nach dem Umzug in der neuen Stadt anmeldet?!
In einem Dokument der chambre des salaries über die Urlaubsregelungen in Luxembourg steht folgendes:
"Wie oft kann außerordentlicher Urlaub für Wohnsitzwechsel genommen werden?
Ein Arbeitnehmer kann so oft außerordentlichen Urlaub für Wohnsitzwechsel in Anspruch nehmen, wie er binnen einem Jahr umzieht. Ihm ist sogar dann ein außerordentlicher Urlaub von zwei Tagen zu gewähren, wenn er lediglich in derselben Gemeinde umzieht oder in eine neue Wohnung innerhalb desselben Appartmenthauses einzieht. Dabei muss es sich jedoch stets um einen offiziellen Wohnsitzwechsel handeln, d. h., die verwaltungstechnischen Formvorschriften bei der Gemeinde müssen erfüllt sein (Auszugserklärung, Einzugserklärung usw.)."