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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Forum / Arbeitswelt

Urlaub bei Umzug  

Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Was sagt den das Luxemburgische Arbeitsgesetz bezüglich Urlaub bei Umzug? In Belgien bekommt man da einen Tag frei. Ist das auch in Luxemburg der Fall?


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abc123
537 Messages

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14 Jahren  ago  

Umzug 2 Tage


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Stimmt, 2 Tage Sonderurlaub.


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Cornerstone
2 Messages

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14 Jahren  ago  

Kommt drauf an. Wenn sich deine Adresse ändert bekommst du 2 Tage Sonderurlaub. Ziehst du aber z.B. im selben Haus vom DG ins EG steht dir kein Sonderurlaub zu.


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abc123
537 Messages

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14 Jahren  ago  

Sogenannte Trageumzüge im Haus finden statistisch in 0,3 % aller Umzugsfälle bundesweit statt, somit also eine variante, die durchaus zu vernachlässigen ist. 2 Tage Sonderurlaub somit korrekte Angabe.


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Taxinfolux
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14 Jahren  ago  

Die 2 Tage Sonderurlaub stehen einem nur zu wenn man die Adresse offiziel ändert. Man muss dem Arbeitgeber eine Bescheinigung der Änderung abgeben sonst kann dieser den Sonderurlaub nicht anrechnen.


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Luxgo
2 Messages

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14 Jahren  ago  

Weiß jemand, wie es aussieht, wenn man am Ende des befristeten Arbeitsvertrages, also die letzten beiden Arbeitstage ausziehen muss? Das Recht auf Sonderurlaub sollte doch trotzdem bestehen?

Und muss die Bescheinigung eine Ummeldebescheinigung sein oder kann dies z.B. auch eine Kopie des neuen Mietvertrags sein?

Vielen Dank im Voraus!


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alpinkatze
375 Messages

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14 Jahren  ago  

Soweit ich dachte, beziehen sich die 2 Tage Anrecht auf Umzüge, bei denen Möbel hin- und hertransportiert werden müssen. Die Adresse ist da ziemlich egal.


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Luchs3000
31 Messages

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14 Jahren  ago  

Cool, dann kann ich ja meinen Vertrag irgendwann kündigen und bekomme als Dank oben drein noch mal 2 Tage Sonderurlab um meinen Wohnsitz zurück nach Deutschland zu verlegen :bigsmile:


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Luxgo
2 Messages

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14 Jahren  ago  

Laut Code du travail ist jegliche Art von Umzug zu Sonderurlaub berechtigt. Darin steht nichts von "nur Einzug" etc.! Die entscheidende Frage, die darin aber nicht erklärt ist, ist wie es mit dem Nachweis für diesen Umzug läuft. Ich habe gelesen, dass eine Ummeldebescheinigung verlangt wird. Aber kann diese auch nachgereicht werden, da man sich ja im Normalfall erst nach dem Umzug in der neuen Stadt anmeldet?!


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Ketti
75 Messages

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14 Jahren  ago  

Bei uns muss die Ummeldebescheinigung abgegeben werden, die Ummeldung sollte an einem der beiden Sonderurlaubstage erfolgen.Dafür bekommt man ja auch frei.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Kann, muss aber nicht. Wenn man z.B. Sonntags umzieht, kann man sich den Montag + Dienstag auch für die nötigen Ummeldungen bei Ämter etc. nehmen.


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GrafKoks
42 Messages

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14 Jahren  ago  

In einem Dokument der chambre des salaries über die Urlaubsregelungen in Luxembourg steht folgendes:

"Wie oft kann außerordentlicher Urlaub für Wohnsitzwechsel genommen werden?

Ein Arbeitnehmer kann so oft außerordentlichen Urlaub für Wohnsitzwechsel in Anspruch nehmen, wie er binnen einem Jahr umzieht. Ihm ist sogar dann ein außerordentlicher Urlaub von zwei Tagen zu gewähren, wenn er lediglich in derselben Gemeinde umzieht oder in eine neue Wohnung innerhalb desselben Appartmenthauses einzieht. Dabei muss es sich jedoch stets um einen offiziellen Wohnsitzwechsel handeln, d. h., die verwaltungstechnischen Formvorschriften bei der Gemeinde müssen erfüllt sein (Auszugserklärung, Einzugserklärung usw.)."


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Niklas04
6 Messages

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14 Jahren  ago  

frage.

ist das gesetzlich oder tarifvertraglich?


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oernie
1263 Messages

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14 Jahren  ago  

steht doch oben