ich habe folgende Frage:
Im Krankheitsfall meines Sohnes (unter 12 Jahre) stehen mir laut Arbeitsrecht 2 Tage pro Jahr Urlaub zu. Gelten diese für das jeweils laufende Kalenderjahr (z.B. 2008, 2009 usw.) oder werden diese auf 12 Monate gerechnet.
Bsp.: Mein Sohn war im Oktober 2008 2Tage krank. Den Urlaub aus familiären Gründen habe ich in Anspruch genommen. Ab wann stehen mir weitere 2 Tage zu? Ab 01.01.2009 oder nach Ablauf von 12 Monaten (Oktober 2009)?
Mir scheint es eher logisch das man 2 Tage pro Kalenderjahr hat! Aber unser Sekretär ist anderer Meinung (die Krankenkasse hätte ihm das so erklärt), er macht gerne seine eigenen Regeln und unser Chef glaubt ihm alles!:confused: