Hallo,
hatte im Februar 2014 einen Arbeitsunfall einen Fersenbeinbruch, bin seit Oktober 2014 wieder in Luxemburg arbeiten gewesen, Arbeite seit Mai 2015 wieder in Deutschland.
Alle Kosten bezüglich des Arbeitsunfalls wurde bis Dezember 2015 von der AAA bezahlt. Jetzt habe ich im Januar 2016 erneut einen Antrag auf Wiedereröffnung der Unfallakte gestellt. Heute habe ich ein Ablehnungsbescheid der AAA erhalten. Jetzt habe ich eine Frage, wenn die AAA nun nicht mehr zuständig sein sollte, wer ist von nun an Zuständig. Orthopädische Schuheinlagen aufgrund des Fersenbeinbruchs benötige ich ja immer noch.
Gruß
John Kemmer