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Forum / Arbeitswelt

Unbezahlter Urlaub - Sozialversicherungen/Krankenkasse etc.  

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marcelwiebecke
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16 Jahren  ago  

Hallo,

in Deutschland gilt bezüglich unbezahltem Urlaub folgende Regelung: Der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung, und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, bleibt bis zu 4 Wochen nach Antritt des unbezahlten Urlaubs bestehen. Wie ist das in Luxemburg ? Muss ich mich direkt selbst versichern, wenn ich zum Beispiel 2 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen möchte?

Vielen Dank im Voraus !


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Hexe
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16 Jahren  ago  

Ja, musst du ! Dein Arbeitgeber muss dich abmelden und nach Ablauf des unbezahlten Urlaubs wieder anmelden.


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Van
79 Messages

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16 Jahren  ago  

Hatte unbezahlten Urlaub. Man bleibt den laufenden Monat in dem man kündigt plus anschließende 3 Monate krankenversichert. Alles andere steht solange still, bis Du wieder angemeldet wirst!


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Van
79 Messages

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16 Jahren  ago  

Achja, unbezahlten Urlaub gibt es normal/laut Gesetz nur in 6 Monatsstücken (also 6 Monate, 12 Monate...). Bei mir wurde er trotzdem anders gewährt, weil es ja ausdrücklich mein Wunsch war und meine Arbeitgeber sich sicher waren, daß ich nicht z.B. eher wiederkomme und dann klage.


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Van
79 Messages

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16 Jahren  ago  

Pardon, hatte oben "kündigt" geschrieben, meinte natürlich, wenn man in unbezahlten Urlaub geht...


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marcelwiebecke
3 Messages

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16 Jahren  ago  

Danke für die schnellen Antworten!