Hallo,
in Deutschland gilt bezüglich unbezahltem Urlaub folgende Regelung: Der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung, und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, bleibt bis zu 4 Wochen nach Antritt des unbezahlten Urlaubs bestehen. Wie ist das in Luxemburg ? Muss ich mich direkt selbst versichern, wenn ich zum Beispiel 2 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen möchte?
Vielen Dank im Voraus !