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Forum / Arbeitswelt

Umstellung des Gehalts auf Lohn für Qualifizierte Kräfte?!  

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steffi1987
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13 Jahren  ago  

Hallo ohr Lieben ,

ich brauche mal euren Rat , ich arbeite seit vier Monaten bei einem Hotel in Luxemburg und bin in meinem Vertrag als Kellnerin angemeldet ( Meine Chefin meinte , sie bezahlt erst mal den Mindestlohn und schaut sich an wie die Leistung ist und ich mit dem Französisch zurechtkomme und dann wäre sie gerne bereit, den Lohn anzugleichen ) . Mittlerweile komme ich ganz gut zurecht und auch mit dem Französisch habe ich keine gravierenden Probleme und ich sehe ehrlich gesagt keinen Grund länger für den Mindestlohn arbeiten zu gehen , zumal ich jeden Tag statt 8 h mal mindestens 10 h arbeite.... Jetzt weiß ich nur nicht, ob ich jetzt schon zu ihr gehen soll , oder lieber noch etwas warten sollte?Ach ja , ich bin Hotelfachfrau 🙂


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mimsafreddi1
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13 Jahren  ago  

Vielleicht noch warten bis die Probezeit vorbei ist?


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steffi1987
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13 Jahren  ago  

Probezeit wren drei monate 🙂 is also schon vorbei


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Trier64
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13 Jahren  ago  

Also wenn ich die Überschrift richtig verstehe, dann erhällst du den Mindeslohn für unqualifiziert Mitarbeiter und du bist auch als ungelernte Mitarbeiterin eingestellt. Hast Du denn eine Ausbildung in der Gastronomie? Wenn ja, dann stand dir der qualifizierte Mindestlohn von Anfang an zu, wenn nicht, dann kommt es auf deinen Vertrag an. Steht da nichts von einer Erhöhung, dann muß sie dir auch nicht mehr bezahlen.


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steffi1987
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13 Jahren  ago  

ja genau ich bekomme momentan noch den Mindestlohn für unqualifizierte Kräfte bin allerdings gelernte Hotelfachfrau... habe gestern mit meiner Chefin geredet und ab Januar wird sie den Lohn angleichen 🙂


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Trier64
98 Messages

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13 Jahren  ago  

Dann warst Du von Anfang an eine Qualifizierte Kraft und sie hätte Dich auch vom 1. Tag an so bezahlen müssen und nicht erst ab Januar!


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amelie1
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13 Jahren  ago  

Ist doch gut gelaufen Stefi. Du scheinst Dich mit Feiner Chefin zu verstehen - ich würde also auf keinen Fall darauf pochen, rückwirkend den Mindetlohn für Qualifizierte einzufordern (Andeutung von Trier64).

Sei froh, dass Du den Job hast und Ihr Euch geeinigt habt. In Luxemburg wird man zu fordernde Arbeitnehmer leichter los, als in Deutschland.