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Forum / Arbeitswelt

Umgang der AG mit in D gearbeiteten Tagen?  

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CaptainHook
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14 Jahren  ago  

Hallo,

es scheint sich abzuzeichnen, dass mein AG die Tage der AN die in D verbracht werden, auch so versteurn und melden wird. Und dies obgleich dies durchaus als marginal anzusehen ist, d.h. meist < 10 Tagen/Jahr. Hier geht es dann eher um Schulungen u.ä.

Hat jemand schon Erfahrungen oder was ist die geplante Vorgehensweise bei euren lux. AG?

Besten Gruss


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PsstGeheim
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14 Jahren  ago  

Auf deinem "Certificat de salaire" steht am Jahresende ein Betrag "unversteuert".

Den gibst du in deiner Steuererklärung in D an - und diese einzureichen bist du verpflichtet, sobald du mehr als ca. 4 Tage in D "tätig" warst (egal ob Arbeit, Seminar, Kongress, Meeting usw.). Liegst du unter 4 Tagen, würde ich mit dem zuständigen Finanzamt sprechen, wie die Kulanzfrist ist.

Und ich denke, die meisten Arbeitgeber in Lux werden das so machen, sobald sich die Thematik etwas rumgesprochen hat.


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CaptainHook
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14 Jahren  ago  

Danke für die Info. Wo würde man das auf der Steuererklärung angeben?


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Reisender
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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen, Wenn man sich dazu entschliesst, anteilig Arbeitslohn in D zu erklären, sind dann Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit mit Anlage N anzugeben. Achtung: der zu versteuernde Arbeitslohn kann sich in D unter Umständen anders ermitteln als in L errechnet. Es dürfte sinnvoll sein, zumindest beim "ersten Mal" einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Nicht wenige Leute sind aber der Ansicht, dass die Rechtsauffassung des FA Trier nicht mit EU-Recht im Einklang steht. Erste Prozesse sind schon anhängig.


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CaptainHook
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14 Jahren  ago  

Hallo, unser AG wird zukünftig die in D zu versteuernden Tage separat ausweisen. Es ist sogar geplant dies rückwirkend für die letzten Jahre zu tun, wobei ich mir dabei grosse Probleme in der Praxis vorstelle. Wie werden die Tage rückwirkend exakt ermittelt, da es nicht für alle Aufenthalte in D Nachweise gibt und man sich auch nicht an alle Tage erinnern kann? Es müsste der AG (oder der AN?) dann auch die in Lux. gezahlten Steuern zurückfordern und man müsste die Steuererklärung in Lux. und D korrigiert werden.

Jemand hier schon Erfahrung mit rückwirkenden Korrekturen?