Hallo
in der Mehrheit der Unternehmen scheinen die Personaler sich davor zu scheuen ( drücken) eine Überschreitung der erlaubten HO Tage (natürlich unterhalb der im Rahmen der Sozialversicherungspflicht möglichen Höchstzahl an HO Tagen) zu erlauben. Mich würde interessieren, wie die Unternehmen, die die Überschreitung der 19 bzw 34 HO Tage die Sache mit der im Wohnland des Arbeitnehmers zu entrichtenden Lohnsteuer regeln.
Wird dem AN für die betroffenen HO Tage einfach keine Einkommenssteuer abgezogen oder muss der AN sich selbst um die Erstattung in LU kümmern, nachdem er in DE die fällige Lohnsteuer entrichtet hat?
Grüße