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Forum / Arbeitswelt

ÜBERSCHREITUNG DER 19 bzw 34 Tage Homeoffice  

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peet70
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1 Jahr  ago  

Hallo

in der Mehrheit der Unternehmen scheinen die Personaler sich davor zu scheuen ( drücken) eine Überschreitung der erlaubten HO Tage (natürlich unterhalb der im Rahmen der Sozialversicherungspflicht möglichen Höchstzahl an HO Tagen) zu erlauben. Mich würde interessieren, wie die Unternehmen, die die Überschreitung der 19 bzw 34 HO Tage die Sache mit der im Wohnland des Arbeitnehmers zu entrichtenden Lohnsteuer regeln.

Wird dem AN für die betroffenen HO Tage einfach keine Einkommenssteuer abgezogen oder muss der AN sich selbst um die Erstattung in LU kümmern, nachdem er in DE die fällige Lohnsteuer entrichtet hat?

Grüße

 


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Fredde
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1 Jahr  ago  

In den üblichen Lohnprogrammen werden die HO Tage oder allgemeiner alle Tage außerhalb von Lux entsprechend angegeben und ohne Steuerabzug ausgezahlt.

Um es korrekt zu sagen: Es werden die Stunden außerhalb Lux angegeben und entsprechend nicht der Luxemburger Steuer unterworfen.  


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Toleranter
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1 Jahr  ago  

Guten Morgen,

eine Detail-Frage an die HO-Steuerspezialisten:

Es gilt aktuell generell die 19 Tage Regelung, jedoch bei unterjährigem Beschäftigungsbeginn

die Besonderheit: 2 Tage pro Monat, maximal 19 Tage. Soweit so gut.

Was bitte zählt, wenn jemand bis 31.03.23 in Lux beschäftigt war und bis zu diesem Datum bereits die 19 Tage HO Tage ausgenutzt hat, jedoch am 1.9.23 eine neue Stelle in Lux antritt (in der Zwischenzeit war er in DE Beschäftigt)?

Hat er dann für Sept, Okt, Nov. Dez23 somit Anrecht auf ERNEUT 8 Tage HO ?

Oder darf er gar kein HO mehr in Anspruch nehmen, da in der ersten Jahreshälfte bis 31.3.23 bereits alles "verbraucht" wurde ?

 

 


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Toleranter
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1 Jahr  ago  

@Info: Hast du vielleicht eine Idee ?


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info
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1 Jahr  ago  

Nach meinem Stand dürfen auch bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Kalenderjahr nicht mehr als 19 Eventtage mit Arbeit außerhalb von Luxemburg anfallen.


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Toleranter
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1 Jahr  ago  

Danke für deine Meinung. Beim reinen AG Wechsel bin ich bei dir, jedoch verhält es sich hier anders:

1. Per 31.03.23 in Lux ausgeschieden

2. Per 10.09.23 in Lux neu anfangen => neue, unterjährige Beschäftigung? 

Lt Internetseite Finanzamt Trier (Präsentation):

Besonderheit bei der Ermittling der Bagatellgrenze:

- unterjährige Beschäftigung: 2 Tage je Monat, max. 19 Tage im Jahr

- Teilzeit: leine Kürzung der Bagaellgrenze bei Teilzeit

Ist speziell, ich weiß - dennoch sicherlich kein Sonderfall


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Toleranter
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1 Jahr  ago  

sorry für Tippfehler: leine = keine


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Fredde
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1 Jahr  ago  

Ich sehe eigentlich hier keine Grund warum die 19 Tage nicht gelten sollten oder warum man in deiner Konstellation plötzlich mehr machen dürfen sollte.

Wenn mehr als 19 Tage ausserhalb Lux pro Jahr dann Steuern anteilig in DE.

 


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Toleranter
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1 Jahr  ago  

Hi Fredde,

es geht nicht um "mehr" als die 19 Tage.

Die Frage ist: Zählt für die Einstellung zum 1.9. die Klausel mit dem unterjährigen Beschäftigungsbeginn, also 2 Tage pro Monat (Sep-Dez => 8 Tage) OHNE Berücksichtigung der bereits bis 31.3 genommenen Tage aus dem ersten Arbeitsverhältnis.

Wie auch immer: Danke für die Hinweise und Anregungen - werde mal beim Finanzamt selbst nachfragen ! Schöne Restwoche

 


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info
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1 Jahr  ago  

Für mein Verständnis wäre das so:

Bis 31.03 bekommst du 6 Tage, ab 01.09 bis 31.12 kommen nochmals 8 Tage dazu, in Summe für 2023 hast du folglich 14 Tage und damit bist du bereits seit 03-2023 über deiner Grenze.

 


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Fredde
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1 Jahr  ago  

Sehe ich genauso wie Info.

D.h. aber auch du bist jetzt schon drüber und musst das in DE versteuern.


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Toleranter
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1 Jahr  ago  

Danke euch beiden !


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 59 Messages

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1 Jahr  ago  

Wie ist die Regelung ab 2024  (34 Tage Homeoffice) - wenn man bis zum 31.03.2024 beschäftigt ist und dann in den Ruhestand geht? Wie viele Tage dürfen dann genommen werden?

Aktuell sind es 2 Tage pro Monat bis zur max. Grenze von 19 Tagen; so mein Verständnis.

 


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1 Jahr  ago  

Aktuell gibt es noch keine Angaben vom FA Trier wie es 2024 mit der neuen Grenze gemacht werden soll, ich denke da wird in den nächsten Monaten aber was veröffentlicht werden.


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Andi81
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1 Jahr  ago  

Die vollen 34 Tage. 

Für die oftmals genannte 2-Tage-pro-Monat-Regelung gibt es keine juristische Grundlage, auch nicht für das FA Trier.

Andere FA wenden diese Regel auch nicht an, sodass im Bedarfsfall eine Klage durchaus sinnvoll, da erfolgsversprechend, sein könnte.

Das DBA sieht ebenso wenig wie das neueste Änderungsprotokoll eine pro-rata-Regelung vor. 

Daher sind die 2 Tage pro Monat auch keine Kulanz des FA Trier, die eh nur schwer vorstellbar wäre, sondern eine Täuschung um den Anspruch soweit es nur geht versuchen einzuschränken. Hoch lebe das FA!