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Forum / Arbeitswelt

Trockenbauer in LU  

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gpitsch
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11 Jahren  ago  

Dürfen Trockenbauer während der Bauferien in Luxemburg arbeiten?


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Grenzhopper
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11 Jahren  ago  

Congé collectif für Plafonneurs-façadiers vom 27. Juli bis 16. August inklusive, also nein. http://www.itm.lu/home/droit-du-travail/conges-collectifs/plafonneurs-facadiers.html

MfG,

GH


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gpitsch
3 Messages

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11 Jahren  ago  

Trockenbauer sind keine Gipser oder Stukkateure, deshalb sehe ich das eigentlich anders. Bei ITM habe ich auch schon per Mail nachgefragt aber schon seit Tagen keine Antwort bekommen.


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Grenzhopper
894 Messages

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11 Jahren  ago  

Dann lass es drauf ankommen. 6 Zollbeamte und 8 Inspektoren der ITM werden das ab dem 27. Juli kontrollieren. Die musst du ggfs überzeugen, mich nicht.

MfG, GH


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Kein Ansässiger wird dich auf der Baustelle arbeiten lassen.


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hale
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11 Jahren  ago  

Ich würde mal behaupten Trockenbauer fallen nicht unter diese Regelung.

http://www.koehler-architekt.de/Bauferien_Luxemburg.htm


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Grenzhopper
894 Messages

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11 Jahren  ago  

Guten Morgen,

@hale: Auf der von dir angegebenen Internetseite steht: "Termine:

Hoch- und Tiefbauarbeiten:

Winter: 22.12.2012 - 09.01.2013 Sommer: 26.07.2013 - 16.08.2013

Heizung, Sanitär und Klimatechnik:

Sommer: 05.08.2013 - 23.08.2013 Kann noch geändert/angepasst werden! Winter: kein Kollektivurlaub

Gips- und Fassadenarbeiten:

Sommer: 27.07.2013 - 16.08.2013 Winter: kein Kollektivurlaub

Folgende Branchen sind nicht von den Bauferien betroffen:

Aufzugbau Platten-/Fliesenarbeiten Elektroarbeiten Schreinerarbeiten Zimmerarbeiten Malerarbeiten Dachdeckerarbeiten Zimmerleute Wärmeisolierung Glaserarbeiten "

Hab ich da was übersehen?

:shocked:

Ich habe bei der zuständigen Person nachgefragt, die Aussage war klar und unmissverständlich.

@gpitsch: Vielleicht noch eine zusätzliche Info an gpitsch, denke an die Mitteilung zur Entsendung von Mitarbeitern und die zeitig einzureichen, zumal wenn du illegalerweise im Kollektivurlaub arbeiten würdest, wäre es vielleicht angebracht mindestens die anderen rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, sonst könnte es so richtig teuer werden. Dies gilt natürlich nur wenn du in einem deutschen (also ein nicht in Luxemburg ansässiger) Betrieb arbeitest.

Hier der Link zu dieser Mitteilung: http://www.itm.lu/home/formulaires/communication-de-detachement-de.html

MfG,

GH


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gpitsch
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11 Jahren  ago  

Hat sich erledigt, die ITM hat sich gemeldet. Zitat ITM: Sehr geehrter Herr .......,

Die Trockenbauer fallen unter den Anwendungsbereich des Gipsers und Fassadenmachers, und müssen sich demnach an den Kollektivurlaub halten.


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Grenzhopper
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11 Jahren  ago  

Guten Tag,

gern geschehen.

MfG,

GH