Dürfen Trockenbauer während der Bauferien in Luxemburg arbeiten?
Congé collectif für Plafonneurs-façadiers vom 27. Juli bis 16. August inklusive, also nein. http://www.itm.lu/home/droit-du-travail/conges-collectifs/plafonneurs-facadiers.html
MfG,
GH
Ich würde mal behaupten Trockenbauer fallen nicht unter diese Regelung.
Guten Morgen,
@hale: Auf der von dir angegebenen Internetseite steht: "Termine:
Hoch- und Tiefbauarbeiten:
Winter: 22.12.2012 - 09.01.2013 Sommer: 26.07.2013 - 16.08.2013
Heizung, Sanitär und Klimatechnik:
Sommer: 05.08.2013 - 23.08.2013 Kann noch geändert/angepasst werden! Winter: kein Kollektivurlaub
Gips- und Fassadenarbeiten:
Sommer: 27.07.2013 - 16.08.2013 Winter: kein Kollektivurlaub
Folgende Branchen sind nicht von den Bauferien betroffen:
Aufzugbau Platten-/Fliesenarbeiten Elektroarbeiten Schreinerarbeiten Zimmerarbeiten Malerarbeiten Dachdeckerarbeiten Zimmerleute Wärmeisolierung Glaserarbeiten "
Hab ich da was übersehen?
:shocked:
Ich habe bei der zuständigen Person nachgefragt, die Aussage war klar und unmissverständlich.
@gpitsch: Vielleicht noch eine zusätzliche Info an gpitsch, denke an die Mitteilung zur Entsendung von Mitarbeitern und die zeitig einzureichen, zumal wenn du illegalerweise im Kollektivurlaub arbeiten würdest, wäre es vielleicht angebracht mindestens die anderen rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, sonst könnte es so richtig teuer werden. Dies gilt natürlich nur wenn du in einem deutschen (also ein nicht in Luxemburg ansässiger) Betrieb arbeitest.
Hier der Link zu dieser Mitteilung: http://www.itm.lu/home/formulaires/communication-de-detachement-de.html
MfG,
GH