Ich hab mal eine Frage in diese stets gut informierte Runde. Darf ein Arbeitgeber einer Teilzeitkraft einfach nach gut Dünken den Arbeitszeitplan umstossen? z.B von bisher 3 Tage die Woche je den ganzen Tag auf täglich 2 Stunden im Vormittag und 2 Stunden am späten Nachmittag?
9 Jahren ago
itm.lu / Teilzeitarbeit Punkt ddt.5.g.9. Arbeitstage Punkt ddt.5.g.11. Arbeitsstundenplan
Wenn ich das richtig verstehe, kann er sehr wohl die Arbeitszeiten einseitig ändern (und falls du nicht widersprichst = automatisch akzeptiert hast), aber er kann die Arbeitstage nicht einseitig ändern.