logo site
icon recherche
Forum / Arbeitswelt

Studienbeihilfe - Mobilitätsstipendium / Immatrikulationsgebühren  

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hätte da mal zwei Frage zur Studienbeihilfe, da unsere Tochter ab Sommersemester ein Studium beginnt:

Mobilitätsstipendium: Lese ich das richtig, dass es das Mobillitätsstipendium nur gibt, wenn das Studium im Ausland, also ausserhalb Deutschlands,  aufgenommen wird? Unsere Tochter wird in NRW studieren und benötigt dort eine Wohnung. Oder gibt es das Stipendium auch, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt?

Immatrikulationsgebühren:Da sie an einer privaten Hochschule studiert, fallen dort monatl. Studiengebühren an. Fallen die auch unter "Immatrikulationsgebühren"? Einschreibegebühren für AStA,  ÖPNV-Ticket, .. sind ansonsten zusätzlich pro Semester zu zahlen. Könnt Ihr mir sagen, was alles darunter fällt?

Grüße M.

 


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Gibt es nur für ein Studium bei dem das Heimatland verlassen wird, da hier Kindergeldanspruch besteht der gegen gerechnet wird gibt es aus Luxemburg nix.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Warum nix? 1025 € Basisstipendium + 800 € Einschreibegebühren - 1224 € Kindergeld aus D wären doch immerhin noch 601 € !?


Profilbild von
Ketti
75 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

So einfach ist es leider nicht....das Basisstipendium wird mit dem Kindergeld gegengerechnet, d.h. man bekommt die 1025 € nicht.

Eventuell bekommt man einen Teil der Einschreibegebühren , aber nur wenn der Studiengang auch in Luxembourg anerkannt ist. Dann wird von den jährlichen Studiengebühren 100 € abgezogen und jeweils die Hälfte erstattet und die andere Hälfte als Darlehnen gezahlt (nur auf Wunsch ). Und das ganze nur bis 3700€. Also z.B.:

3700€ -100 € = 3600 €

3600 € :2 = 1800 € jeweils als Darlehnen oder Auszahlung

Aber wahrscheinlich finden sie einen Grund das nicht zu bezahlen.....

 


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Mal ganz davon abgesehen das ein deutscher Anspruch auf Bafög ja auch noch gegen gerechnet wird.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Danke Ketti!

Genauso sieht es aus! Ein Antrag lohnt sich wohl nur, wenn entsprechend hohe Studiengebühren anfallen. Dann bleiben maximal Basisstipendium + Immatrikulationsstipendium - deutsches Kindergeld, also 1025 € + 1800 € - 1224 € = 1600 €. Ein Mobilitätsstipendium gibt's nur für ein Auslandsstudium.

Da unsere Tochter an einer privaten Hochschule studiert, liegen die Studiengebühren über dem Satz. Und von einem Bekannten habe ich vor Kurzem erfahren, dass die Luxemburger das Stipendium für seine Tochter auch gezahlt haben.

Wichtig ist nur, dass der Antrag vor dem 30. April für das Sommersemester erfolgen muss. Ein zwingend erforderlicher Bafög-Bescheid bzw. eine Ablehnung kann aber nachgereicht werden.


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Hallo MischMasch,

würde es gerne verstehen, komme mit deinen Angaben aber nicht ganz klar ...

Einmal schreibst du 800 EUR Einschreibegebühren, dann schreibst du "Immatrikulationsstipendium" ? von 1.800, dann ziehst du Kindergeld ab, aber nur für 6 Monate i.H.v. 1224 ...? Kann dir irgendwie nicht folgen - hier ein Link:

https://cedies.public.lu/fr/obtenir-aide-financiere.html

Vielleicht hilft er - viel Glück

 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Hallo Kurtis,

ich gebe zu, die Rechnung war nicht ganz korrekt bzw. eindeutig.

Eigentlich sind alle Infos hier beschrieben: https://guichet.public.lu/de/citoyens/enseignement-formation/etudes-superieures/aides-logement/aide-financiere.html

Man muss wissen, dass das Basisstipendium von 1025€ pro Semester gilt! Daher hatte ich auch das Kindergeld für ein halbes Jahr abgezogen (6 * 204€ = 1224€).

Aber: die anteilige Erstattung der Immatrikulationsgebühren gibt es pro Jahr! Das hatte ich selbst nicht gesehen und ist auch in dem Online-Rechentool verwirrend. ("Frais d'inscription (Attention: Montant annuel)"). siehe: https://cedies.public.lu/fr/obtenir-aide-financiere.html

Ob man jetzt alle Stipendien + Studiengebührerstattung pro Jahr zusammenrechnen muss und dann das Kindergeld pro Jahr abzieht, ist mir noch nicht klar.

Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass man auch ein Sozialstipendium erhält, wenn das Haushaltseinkommen der Eltern kleiner 115.000 € ist.

Auch wenn mehrere Kinder gleichzeitig studieren gibt es noch ein Familienstipendium. Steht aber alles auf guichte.lu. Das Online-Rechentool kalkuliert zudem noch das mögliche Darlehen.

Bei deutschen Grenzgängern werden deutsche Beihilfen, d.h. Kindergeld, ggf. Bafög und Wohngeld abgezogen!! Das wird nicht im Rechentool berücksichtigt.


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Hallo MischMasch,

Danke für die klärenden Worte.

Dann bin ich gespannt, was bei dir unter dem Strich effektiv gezahlt wird. Vielleicht hälst du uns unterrichtet - wird viele hier interessieren.

Denke dein Fall ist nicht die Regel, da eure (hohen) Immatrikulationsgebühren (Einschreibegebühren) dem Umstand einer privaten Hochschule geschuldet sind.

Drücke die Daumen!


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Von den Immatrikulationsgebühren werden doch nur 50% minus 100Euro ausbezahlt, der Rest ist doch Kredit. Der Deckel für die Auszahlung liegt übrigens bei 1850Euro + 1850Euro als Kredit.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Es werden max. 3700 € ausbezahlt, davon 50% als Beihilfe und 50% als Kredit. Die Immatrikulationsgebühren müssen 100€ übersteigen, die werden aber nicht pauschal abgezogen! 

An akkreditierten privaten Hochschulen in Deutschland zahlt man 300 - 800 € Studiengebühren pro Monat. Diese Gebühren werden, soviel weiss ich jetzt, auch als Immatrikulationsgebühren anerkannt. Bei z.B. 300 € Studiengebühren im Monat ergibt das pro Jahr 3600 €, d.h. 3500 € /2 = 1750 € Beihilfe bzw. Kredit (Bei >= 3800€ p.a. wären es dann max. 1850€) ! Auf jeden Fall lohnt sich für uns ein Antrag , auch wenn das vielleicht nicht der Normalfall ist.

Leider ist der NC in machen Fächern so utopisch hoch, dass du selbst mit einem 1er Schnitt keinen Studienplatz in D bekommst und dann entscheiden musst, ob du ins Ausland gehst oder an einer privaten Uni in D studierst. ? Aber das ist ein anderes Thema ....

Da finde ich es lobenswert, dass Luxemburg da wenigstens ein bisschen unterstützt.


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

@MischMasch

Natürlich werden 100 Euro abgezogen, denn diese sind ja bereits als Pausch.-Betrag in der Basisförderung drin.

Man bekommt also schon die 1850 Euro, aber man kann nur 1750Euro zusätzlich bekommen. 


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

siehe guichet.lu

 

Immatrikulationsgebühren

Der Grundbetrag der Beihilfe wird um jenen Teil der Immatrikulationsgebühren erhöht, der den Pauschalbetrag von 100 Euro übersteigt. Maximal können 3.700 Euro erstattet werden:

  • 50 % in Form eines Stipendiums und;
  • 50 % in Form eines Darlehens.

Bei den Immatrikulationsgebühren hat das Einkommen des Antragsstellers keinen Einfluss auf die Aufteilung zwischen Stipendium und Darlehen.

Beispiel:

  • Die Immatrikulationsgebühren betragen 800 Euro – in diesem Fall erhöht sich die Beihilfe um 700 Euro, wovon 350 Euro als Stipendium und 350 Euro als Darlehen gewährt werden.

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Das Online Rechentool rechnet so, wie ich oben beschrieben habe: https://cedies.public.lu/fr/obtenir-aide-financiere.html

Ab 3800€ gibt's das Maximum von 1850€ .


Profilbild von
Ketti
75 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Übrigends gibt es für verheiratete Studenten nichts- sie gehören dann nicht mehr zum Haushalt der Eltern, auch wenn sie noch Unterhalt von den Eltern bekommen.

Sollte der Ehepartner in Luxembourg arbeiten ( min 5 Jahre ) sieht es wieder anders aus.

Ist zwar nicht so häufig, aber bei uns leider der Fall...