Hallo zusammen,
ich hätte da mal zwei Frage zur Studienbeihilfe, da unsere Tochter ab Sommersemester ein Studium beginnt:
Mobilitätsstipendium: Lese ich das richtig, dass es das Mobillitätsstipendium nur gibt, wenn das Studium im Ausland, also ausserhalb Deutschlands, aufgenommen wird? Unsere Tochter wird in NRW studieren und benötigt dort eine Wohnung. Oder gibt es das Stipendium auch, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt?
Immatrikulationsgebühren:Da sie an einer privaten Hochschule studiert, fallen dort monatl. Studiengebühren an. Fallen die auch unter "Immatrikulationsgebühren"? Einschreibegebühren für AStA, ÖPNV-Ticket, .. sind ansonsten zusätzlich pro Semester zu zahlen. Könnt Ihr mir sagen, was alles darunter fällt?
Grüße M.