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Forum / Arbeitswelt

Studienbeihilfe für GG  

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oernie
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11 Jahren  ago  

Das neue Gesetz steht: http://www.wort.lu/de/view/neues-gesetz-ueber-studienbeihilfen-steht-51d5b4ede4b02fa5029c110e


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info
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11 Jahren  ago  

Hi oernie,

es ist aber nur ein Übergangsgesetz und es wird in der endgültigen Lösung sicherlich weitere Kürzungen geben.

"Das Gesetz ist eine Übergangslösung und gilt nur für ein Jahr. 2014 soll ein integral überarbeitetes Gesetz vorliegen."


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oernie
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11 Jahren  ago  

ja, klar, ich hab den Artikel auch gelesen 😉


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Hugo1
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11 Jahren  ago  

Freut Euch nicht zu früh.


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11 Jahren  ago  

Was ist jetzt eigentlich mit dem Kindergeld, dass viele Grenzgänger dann parallel zu den bourses d'études in ihrem Wohnort beziehen werden? Da wären doch die Luxis eindeutig schlechter gestellt, oder? Werden sich die Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich und Luxemburg, die dann doppelt kassieren genauso vehement für die Rechte ihrer luxemburgischen Arbeitskollegen einsetzen. Bestimmt, denn schliesslich geht es hier um die Sache und nicht um persönliche Vorteile.:wink:


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11 Jahren  ago  

und ......Belgien...... meinte ich. Pardon!


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Ohnee
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11 Jahren  ago  

Sorry wenn das "nein" krass rüber kam. War genervt. Habe sehr viel mit Erwachsenen und Jugendlichen zu tun und muss mir dauernd "ihr reichen Luxemburger" anhören, von Grenzgängern die hier arbeiten, und somit in unserem "reichen Land" ebenfalls "grosse Gehälter" kassieren. Das ist dann echt zuviel. Sie verdienen das gleiche wie wir, zahlen aber viel weniger fürs tägliche Leben (Luxemburg ist nicht nur Schlaraffenland, überteuerete Wohnungen, Kleider, Essen, ....). Ich bin total einverstanden, dass jemand das Studiengeld bekommt, wenn er hierhin zieht, oder zumindest an der Uni Luxemburg studiert, oder aber, wie es im Gespräch war, nach dem Studium 1-3 Jahre hier arbeitet und die Eltern auch seit mindestens 8 (nicht 5) Jahren ununterbrochen in Luxemburg berufstätig sind. Nochmal exc und bitte niemand soll hier austreten


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11 Jahren  ago  

hilli22000: Was ist jetzt eigentlich mit dem Kindergeld, dass viele Grenzgänger dann parallel zu den bourses d'études in ihrem Wohnort beziehen werden? Da wären doch die Luxis eindeutig schlechter gestellt, oder? Werden sich die Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich und Luxemburg, die dann doppelt kassieren genauso vehement für die Rechte ihrer luxemburgischen Arbeitskollegen einsetzen. Bestimmt, denn schliesslich geht es hier um die Sache und nicht um persönliche Vorteile.:wink:

Keine Ahnung ist auch eine Form der Ahnung - mehr sage ich zu dem geschreibsel nicht.


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Hanna1
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11 Jahren  ago  

Am Dienstag ist das neue Gesetz zu den Studienbeihilfen in der Chamber verabschiedet worden:

www.chd.lu siehe unter: Travail à la Chambre/ Rôle des affaires/ Dossier parlementaire: 6585

Die Neuerungen darin sind eine Reaktion auf das Urteil des EuGH, jedoch sind sie nur als "übergangsregelungen" gedacht. Die neu gewählte Regierung wird das Gesetz nochmals grundlegend überarbeiten.


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11 Jahren  ago  

Hallo Info. Danke für den netten Komentar. Die Frage wurde leider trotzdem nicht beantwortet. Können die Grenzgänger denn jetzt beide Leistungen beziehen, ja oder nein? Vielleicht hast du eine Antwort auf mein "Geschreibsel", pardon, meine Frage. 😉


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Anonymous
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11 Jahren  ago  

Hallo Mauzi: Ich glaube aber gelesen zu haben, dass es dabei nur um das gleichzeitige Beziehen von mehreren Studienhilfen geht. Ich denke, dass das Kindergeld, das im Wohnort bezogen werden kann, nicht davon berührt wird.


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11 Jahren  ago  

Hab die Seite wiedergefunden: http://www.lesfrontaliers.lu/article/491662/soci-t/bourses-pour-les-frontaliers-la-r-forme-vot-e

Sur son site, la Chambre précise également que "le projet de loi ne tient pas compte du fait que certains étudiants résidant à l’étranger continuent à toucher des allocations familiales (contrairement aux résidants luxembourgeois)".


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11 Jahren  ago  

hilli22000: Hallo Info. Danke für den netten Komentar. Die Frage wurde leider trotzdem nicht beantwortet. Können die Grenzgänger denn jetzt beide Leistungen beziehen, ja oder nein? Vielleicht hast du eine Antwort auf mein "Geschreibsel", pardon, meine Frage. ;)

nein das gibt es nicht - einfach nach "EU Verbot zur kummulation von Sozialleistungen" googeln. Danach ist man der Ahnung einen Schritt näher. Man sollte übrigens nicht jedem bla,bla Glauben schenken sondern selbst nach der Wahrheit suchen bevor man Unsinn weiter trägt.