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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Arbeitswelt

Steuerklasse(n)  

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sheriff
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13 Jahren  ago  

Hallo an alle!

Folgende Situation: Verheiratet, beide arbeiten in Lux und wohnen im Saarland, also Grenzgänger. Keine Kinder.

Ist es korrekt, dass der Besserverdienende nach der Hochzeit in Klasse 2b rutscht und der Andere in Klasse 2? Dementsprechend würde der Besserverdienende kaum eine Veränderung nach dem Wechsel von Klasse 1 zu 2 merken (im Gegensatz zum Wenigerverdienenden)!?

Der Besserverdienende verdient auf Grund von Überstunden und Boni ca. 50% mehr als der Wenigerverdienende. Ist in diesem Fall evtl. eine getrennte Veranlagung vorteilhaft? Bei der (standardmäßigen) Zusammenveranlagung würden doch sicher immense Rückzahlungen am Jahresende anstehen oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank vorab!


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Kitty83
63 Messages

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13 Jahren  ago  

Meines Wissens nach gibt es nur 3 Steuerklassen in Lux. 1: Ledig 1 a: verheiratet mit weniger als 50 % Haushaltseinkommen in Lux, alleinerziehende mit Kindern oder verwitwete 2 : verheiratet mit mehr als 50 % Haushaltseinkommen in Lux

Wenn beide in Lux arbeiten ist die Abgabe einer Steuererklaerung Pflicht. Einer der Partner erhaelt die pauschale Steuerkarte, die mit 12 Prozent besteuert wird.

Schau doch mal auf die Seite: www.wonnebauer.de

Vielleicht hilft das ja. Im Zweifelsfall einen Steuerberater konsultieren.


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herbea
122 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo, Was Kitty sagt stimmt schon, aber hier noch einige wichtige Details: In Luxemburg gibt es keine getrennte Veranlagung, wenn beide Ehepartner in Lux arbeiten, dann gibt es immer nur die gemeinsame Veranlagung. Da die 2. Stuerkarte, in der Regel hat die derjenige, der weniger verdient im Haushalt nur pauschal mit 12% besteuert wird, kommt in der Tat am Jahresende eine gute Nachforderung von der Steuerverwaltung :surprised:, da hilft nur eins: freiwillig jeden Monat einen Betrag auf's Sparbuch und dann fällt die Nachzahlung zwar schweren Herzens 😥 , aber finanziell nicht so schlimm ins Gewicht. Der grösste Fehler ist halt immer das zu verpulvern was am Monatsende vom Arbeitgeber ausbezahlt wird .:shamed:

Im zweiten Jahr des gemeinsamen Arbeitens in Lux. werden dann auch Vorauszahlungen durch die Steuerverwaltung festgesetzt, die auf der Nachzahlung des 1. Jahres beruhen, da fällt die Nachzahlung später auch nicht mehr so gross aus. Bin ebenfalls in der gleichen Situation und kann nur jedem raten jeden Monat einiges auf's Sparbuch zu setzen. LG herbea


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sheriff
161 Messages

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13 Jahren  ago  

Vielen Dank für Eure Antworten... sehr hilfreich!

In diesem Zusammenhang noch eine Frage: "Gemeinsame Veranlagung" heißt doch dann auch, dass Schuldzinsen einer Immobilie (, wobei der Kreditvertrag lediglich auf einen der Partner läuft) zusammen abgesetzt werden können. Oder spielt es dabei eine Rolle auf wen der Kreditvertrag läuft und ist es deshalb ratsam den Kreditvertrag der Immobilie auf beide Ehepartner laufen zu lassen?