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Forum / Arbeitswelt

Steuererklärung in Deutschland  

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Johnyboy1984
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16 Jahren  ago  

Kurze Frage an alle: Wie ist das, wenn ich ein halbes Jahr in Deutschland tätig war und anschließend in Luxemburg gearbeit habe, muss ich dann eine Steuererklärung in Deutschland machen?? Wenn ja, muss ich das Gehalt von Luxemburg bei der deutschen Steuererklärung angeben?? Wenn ja, wo? Wenn es dadurch Nachteile gibt, kann ich mir die irgendwo wieder zurückholen??


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mini06
295 Messages

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16 Jahren  ago  

hi, wenn du die jahre vorher in deutschland eine abgegeben hast, dann muss eine in deutschland gemacht werden! bis zu dem tag wo du auch in deutschland gearbeitet hast - so war das letztes jahr bei mir. ich habe letztes jahr bis einschl. August in Deutschland gearbeitet und Sept-Dez in Luxembourg! habe die Erklärung über einen Steuerberater machen lassen - der muss dir den "Progressionsausgleich" errechnen, d.h. dein gehalt in luxembourg wird mit angerechnet. in der erklärung musst du angeben dass du bis einschl. ??? in deutschland tätig warst...


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eifelgaenger0815
45 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, du mußt auf der Anlage N das luxemburgische Einkommen unter ausländische Einkünfte angeben. Hier ist das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskosten anzugeben. Die Werbungskosten müssen auf einem seperaten Blatt aufgelistet sein. Solltest du Krankengeld bezogen haben, so wird dies nicht zum Bruttogehalt gerechnet. Ebenso in Luxemburg erhaltene steuerfreie Überstundenzuschläge zählen nicht zum Bruttogehalt. Das luxemburgische Einkommen wird vom Finanzamt benötigt, um den Progressionsvorbehalt zu errechnen.


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Johnyboy1984
8 Messages

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16 Jahren  ago  

diese progressionsvorbehalt in wie fern wirkt sich das auf meine steuererklärung aus?