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Forum / Arbeitswelt

Steuererklärung Frau D, Mann L  

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Maja11
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2 Jahren  ago  

Guten Morgen! 🙂

Vielleicht kann mir jemand eine Frage beantworten. Mein Mann wird voraussichtlich nächstes Jahr in Luxemburg arbeiten, ich in Deutschland auf Minijob-Basis. Wir sind verheiratet. Ist er dann dazu verpflichtet, nächstes Jahr für Luxemburg eine Steuererklärung abzugeben? Habe gelesen, dass wenn man in Steuerklasse 1 ist, man seit 2018 nicht mehr verpflichtet ist, eine abzugeben. Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!

Ganz liebe Grüße


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2 Jahren  ago  

Er ist nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, aber bei den Rahmendaten wäre es keine kluge Entscheidung eben diese Steuererklärung nicht zu machen.


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FrecherFritz
78 Messages

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2 Jahren  ago  

Es kann sogar sein, dass ihr besser davonkommt, wenn der Mann den individuellen Steuersatz errechnen lässt. Dann wäre er nicht mehr in Steuerklasse 1. Dazu müsste der Minijob aber weg.

Oft spart man da je nach Gehalt 300-700€ monatlich an Steuern.Dafür ist dann eine Steuererklärung notwendig, die aber ganz einfach ist, da man nur das Gehalt aus Luxemburg angeben muss.


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2 Jahren  ago  

@FrecherFritz

Warum soll der Mini-Job weg? Der Mini-Job der Frau hat doch praktisch keine Auswirkung da dieser unterhalb der Freigrenze liegt.


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foxi1000
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2 Jahren  ago  
Posted by: info

Er ist nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, aber bei den Rahmendaten wäre es keine kluge Entscheidung eben diese Steuererklärung nicht zu machen.

Je nach brutto Jahresgehalt ist er dann schon verpflichtet.


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2 Jahren  ago  

Japp, das kann natürlich zutreffen, man muss halt >8333.- Euro brutto pro Monat verdienen. Allerdings bekommt man dann ja Post mit der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung und der dazu gehörenden Vorgangsnummer.


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FrecherFritz
78 Messages

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2 Jahren  ago  

Wenn der Mann in Luxemburg den individuellen Steuersatz beantragt, müssen die Einnahmen der Frau angegeben werden. Da gibt es keine Freigrenzen. Einnahmen Mann+Frau aus beiden Ländern werden herangezogen und daüber der Steuersatz ermittelt. Da kann die Frau auch nur 1€ verdienen und im schlimmsten Fall fallen die luxemburgischen Einnahmen in eine höhere Besteuerung.


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2 Jahren  ago  

@FrecherFritz - ich denke Hr Wonnebauer wird wissen was er auf seiner homepage veröffentlicht.

"Welche Auswirkungen hat dies dann in der luxemburger Steuererklärung der verheirateten Grenzgänger, insbesondere auf die Bemessung des Prozentsatzes der Steuerklasse? In den allermeisten Fällen wirkt sich die Angabe des Minijobs steuerlich nicht oder nur geringfügig aus. Denn selbst bei dem Ausschöpfen des Höchstbetrages des Minijobs erzielt man maximal 5.400,00 € brutto. Wenn dies so ist, gibt es in Luxemburg einen Steuerfreibetrag von 4.500 € für Ehegatten. Letztendlich zieht man auch noch die Fahrtkosten und die Werbungskostenpauschale ab, so dass in den allermeisten Fällen am Ende eine schwarze Null als Saldo herauskommt.

Die Angabe des Minijobs hat folglich meistens überhaupt keine steuerlichen Auswirkungen. Es besteht somit auch kein Grund zur Unehrlichkeit gegenüber den luxemburgischen Finanzbehörden."