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Forum / Arbeitswelt

Stempeln Arbeitslos in Lux. als Deutscher  

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jennifer0109
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16 Jahren  ago  

mein Mann bekam gestern gesagt (arbeitet als Maurer in Lux. seit 2 1/2 Jahren), das er ab Montag stempeln gehen muss. Muss der Arbeitgeber dann keine Kündigungsfrist einhalten??? Und bekommen wir dann trotzdem weiterhin Kinder und Erziehungsgeld aus Lux.? Ich arbeite nicht!


Anonymous
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16 Jahren  ago  

?? Ist stempeln gehen nicht der umgangssprachliche Ausdruck für "Zeit erfassen?" Was hat das mit Arbeitslosigkeit zu tun? Habe ich da was falsch verstanden?


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jennifer0109
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16 Jahren  ago  

Er ist dann bis wieder genug Arbeit da ist Arbeitslos. Er muss sich Arbeitslos melden!


Anonymous
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16 Jahren  ago  

Wie wäre es sich an eine Gewerkschaft mit dieser Frage zu wenden ? Dort bekommst du kompetente und richtige Antworten was hier nicht unbedingt der Fall sein wird....


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jennifer0109
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16 Jahren  ago  

Können sie mir denn evtl eine e-mail Adresse geben von einer Gewerkschaft?


Anonymous
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16 Jahren  ago  

das ist natürlich alles andere als erfreulich. Ich kenne mich im Baugewerbe nicht aus, aber wenn ich das auf das Angestelltenverhältnis übertrage kommt das doch eine betriebsbedingten Kündigung gleich. Dabei muss das Unternehmen sehr wohl auf Kündigungsfristen Rücksicht nehmen. Die sind allerdings in Lux kürzer als in D soweit ich weiss. bezüglich Kindergeld und Erziehungsgeld - das ist eine gute Frage. da kann ich nur spekulieren: Wenn ihr nichts mehr aus Lux beziehen solltet, kann er sich doch auch in D arbeitslos melden oder nicht? und da bekommt man doch auch als Arbeitsloser Kindergeld meine ich. Sorry das ich Dir da nicht fundierter Auskunft geben kann.


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jennifer0109
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16 Jahren  ago  

Wie lange sind denn die Kündigungsfristen in Lux? Kann es sein das es da 4 Wochen sind?


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chicka
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16 Jahren  ago  

Bis fünf Jahre Betriebszugehörigkeit sind es 2 Monate, auch zur Mitte des Monats. Die Kündigungsfrist würde demnach in euerm Fall ab dem 15.12. laufen.


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jennifer0109
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16 Jahren  ago  

vielen Dank für die Antwort!


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franz2
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16 Jahren  ago  

Es könnte auch sein, dass der Betrieb eine Kurzarbeit- bzw. Arbeitsaussetzung mit der Verwaltung vereinbart hat. Normalerweise sollte das der Betriebsrat klären können. Auf jeden Fall sollte Dein Mann sich eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber besorgen, denn ohne diese kann er wahrscheinlich beim Arbeitsamt auch nichts erreichen. Oder ruf mal bei der ITM an: 247 - 86152 oder 247 - 86387 . Die wissen perfekt über Arbeitsrecht Bescheid. Hoffe, das hilft.


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16 Jahren  ago  

schau mal bei google nach OGBL .das ist eine lux. gewerkschaft in der ich seit 2 jahren drinne bin und sehr zufrieden bin. die sind auch in deutschland vertreten (saarlouis,im gleichen gebäude wie der DGB)


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Knittelnittel
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16 Jahren  ago  

Ich vermute dass dein Mann sich in Deutschland arbeitslos melden muss und ihr dann auc keine Ansprüche mehr auf Kindergeld aus Luxemburg habt da ihr Ja keine Verbindung so zu sagen mit Luxemburg habt. Das ist natürlich nicht sehr erfreulich auch noch jetzt vor den Feiertagen.