mein Mann bekam gestern gesagt (arbeitet als Maurer in Lux. seit 2 1/2 Jahren), das er ab Montag stempeln gehen muss. Muss der Arbeitgeber dann keine Kündigungsfrist einhalten??? Und bekommen wir dann trotzdem weiterhin Kinder und Erziehungsgeld aus Lux.? Ich arbeite nicht!
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Diesel wird in Luxemburg teurer
das ist natürlich alles andere als erfreulich. Ich kenne mich im Baugewerbe nicht aus, aber wenn ich das auf das Angestelltenverhältnis übertrage kommt das doch eine betriebsbedingten Kündigung gleich. Dabei muss das Unternehmen sehr wohl auf Kündigungsfristen Rücksicht nehmen. Die sind allerdings in Lux kürzer als in D soweit ich weiss. bezüglich Kindergeld und Erziehungsgeld - das ist eine gute Frage. da kann ich nur spekulieren: Wenn ihr nichts mehr aus Lux beziehen solltet, kann er sich doch auch in D arbeitslos melden oder nicht? und da bekommt man doch auch als Arbeitsloser Kindergeld meine ich. Sorry das ich Dir da nicht fundierter Auskunft geben kann.
Es könnte auch sein, dass der Betrieb eine Kurzarbeit- bzw. Arbeitsaussetzung mit der Verwaltung vereinbart hat. Normalerweise sollte das der Betriebsrat klären können. Auf jeden Fall sollte Dein Mann sich eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber besorgen, denn ohne diese kann er wahrscheinlich beim Arbeitsamt auch nichts erreichen. Oder ruf mal bei der ITM an: 247 - 86152 oder 247 - 86387 . Die wissen perfekt über Arbeitsrecht Bescheid. Hoffe, das hilft.