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Forum / Arbeitswelt

standortschließung und dann?? bitte hilfe  

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zwergenaufstand
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13 Jahren  ago  

hallo,

kurze frage wie sieht das aus wenn ein großkonzern hauptsitz sagen wir mal schweden den standort lux schließen will???

fakt einer der vorgesetzten wurde entlassen fristlos (warum??null plan) der sitz in schweden und lux.. nun ließ man sagen das der standort ggf. zu gemacht werden soll also in lux.. mitarbeiter vor ort noch 3, über den standort lux wurden aber dienstleister/arbeitnehmer eingestellt transportwesen anzahl ca. 80 nicht viel mehr (keine 150 daher der betriebsrat auch nicht informiert).. finde nix gescheites im netz.. alle stehen auf dem schlauch..

wie sieht das nun aus vertragstechnisch?? kann man gekündigt werden deswegen? wann kann man dann selber kündigen?? sagt der großkonzern ok übernehmen euch aber für weniger geld und man sagt nein ist das ein sofortiger kündigungsgrund durch AG??

bitte um hilfe!!! links etc..

100000000 dank


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zwergenaufstand
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13 Jahren  ago  

noch schnell gesagt alle mitarbeiter transportwesen sind aus deutschland also grenzgänger


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Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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13 Jahren  ago  

gehe schnell zur Gewerkschaft und suche dort Rat..


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zwergenaufstand
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13 Jahren  ago  

danke Jumbo! aber da ist keiner drin..man hatte nahe gelegt dies nicht zu tun..

sonst jemand einen rat?? erfahrung link??


Anonymous
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13 Jahren  ago  

Also leider bin ich aus deiner Beschreibung nicht ganz schlau geworden..... - du arbeitest bei einer luxembourgischen Niederlassung einer schwedischen Firma - diese ist im Transportgewerbe tätig - es arbeiten bei euch noch 3 (?) Leute - und 80 sind über Dienstleister eingestellt bzw. beschäftigt

Soweit so gut. Fakt ist: jeder AG kann jeden AN in L entlassen, wenn er möchte. Das ein eventuell vorhandener Betriebsrat vorher gehört werden muß, ist leider nur Makulatur, da dieser kein Mitspracherecht hat. Ist die Kündigung nicht gerechtfertigt, kann man zwar klagen, bekommt aber selbst im Erfolgsfalle eine lächerliche Summe vor Gericht zugesprochen. Verliert man, ist man wenigstens 5000 Euro für einen Anwalt los - keine wirkliche Alternative. Also: der AG kann euch sofort oder bei Schließung der Firma kündigen. Er wird das wohl vor der Schließung machen, da er dann keine über das Gesetz hinausgehenden Zahlungen an euch zu leisten hat, da es sich um eine normale Kündigung handelt. Ihr könnt natürlich auch jederzeit kündigen, davon ist jedoch abzuraten, wenn man noch keine neue Stelle hat - es würden einem nämlich Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld eingetragen. Und, wie Jumbo bereits gesagt hat, immer zur Gewerkschaft gehen. Wenn man da nicht drin ist, hat man meiner Meinung nach etwas falsch gemacht. Habe mich schon mehrfach auf die verlassen können und möchte dies nicht mehr missen.


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zwergenaufstand
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13 Jahren  ago  

sorry obiwan hab mich falsch ausgedrückt.. also: Hauptsitz "Schweden" standort lux im büro arbeiten 3 leute, dann der rest sind AN die über die filiale eingestellt wurden (wir die dienstleister) nun wurde unser "chef" gekündigt warum auch immer.. in lux sind wir außer büro ca 80 AN.. nun soll dieser standort wohl geschlossen werden alle sind verwirrt und ratlos..

ja mit der gewerkschaft ist ein fehler gewesen aber nicht zu ändern danke!!

übel übel alles.. einige hätten arbeit wo sie unterkommen könnten aber wie sieht das dann aus mit der kündigungsfrist?? es steht nix drin im vertrag von wegen :anstellungsort "schweden" sondern lux und wenn die wirklich noch dicht machen haben wir dann nach vorgeschriebenen fristen zu handeln?? oder stellt das einen besonderen grund da??

ganz ehrlich wenn dann lieber sofort weg als in nem monat auf der straße stehen.. zumal einige überhaupt kein ALG bekämen da schon über 36 mon. in dem betrieb, soweit wir informiert sind heißt das in DEU kein anspruch mehr..


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Nise
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13 Jahren  ago  

Also das mit dem ALG ist das Erste was ich höre! Ihr bekommt in jedem Fall ALG halt nur aus D und dann umgerechnet auf das deutsche Netto. Zu dem anderen kann ich dir leider nichts sagen.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Auch ein Betrieb, der zu macht, muß die Kündigungsfristen einhalten. Ansonsten steigt ihm der Staat aufs Dach. Da müsste schon die ganze Gruppe in Konkurs gehen (wie damals bei Landsbanki), bevor die MA gar kein Geld mehr kriegen - und dann muß normalerweise der Staat einspringen. ALG bekommt man natürlich, wie Nise bereits gesagt hat, immer in D. Ist aber halt meist sehr wenig, weil das luxembourgische Brutto mit deutschen Abzügen gerechnet wird und somit nicht mehr viel Netto bleibt.... Ich würde trotzdem mal zur Gewerkschaft gehen. Auch, wenn man erst jetzt Mitglied wird, werden die einen trotzdem beraten. Ein Versuch beim OGBL oder LCGB kostet ja nichts....


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zwergenaufstand
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13 Jahren  ago  

danke Nise.. man sagte uns aber nach 36 mon im ausland beschäftigt gäbe es hier keine zuwendungen mehr.. mmhh

danke obiwan.. es ist jetzt so, das der betrieb noch 3 monate bestehen bleibt man hat uns änderungsverträge angeboten 🙁 klar mit weniger geld etc.. habe ein paar kollegen überreden können mit zur gewerkschaft zu gehen..

bin gespannt was die sagen..